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der Gelsenkirchner Bankeinbruch und seine steuerlichen Folgen

RA Dr. Jörg Burkhard zu Fahndungsdurchsuchung: steuerliche Abwehr und Steuerstrafverteidigung

 

Der Banktresor und das Schließfach der Kunden

Der Bank Tresor und die Schließfächer für die Kunden sind grundsätzlich zu trennen. Beides ist in unterschiedlichen Räumen untergebracht. Dabei sind beide Tresore durch dicke Stahl- und Betongepanzerte Sicherheitstüren geschützt. Der Stahl hat besondere Zusammensetzungen und Legierungen und ist gegen ein Aufbohren oder Sprengungen oder Feuer und Hitze besonders geschützt. Der Einbruch in Gelsenkirchen scheint nur das Schließfach der Kunden zu betreffen, nicht den eigentlichen Banktresor,  also den bankeigenen Tresor.

Grundsätzlich kann man alles in einen Banktresor (Schließfach) legen. es muss nur in das Tresorfach (Schließfach) hineinpassen. Diese sind genormte und es gibt zwei unterschiedliche Größen, dennoch ist der Raum generell begrenzt. 7-15 cm hoch, etwa 30 cm breit und ca. 40-45 cm tief sind wohl die Standardmaße. Hinter der Tresorklappe, die mit einem Doppelschloss versehen ist, befindet sich der eigentliche Tresor, das ist im Regelfall eine Metallschachtel, die man dort dann aus dem zu verschlissenen Tresor herausziehen kann. Diese Metallschachtel ist dann nicht mehr verschlossen. Es ist das eigentliche Tresorbehältnis.

Zu trennen ist der Tresor der Bank von dem Tresor für die Kunden, den sogenannten Schließfächern. Die Tresore für die Kunden (Schließfächer) sind stets getrennt von dem bankeigenen Tresor, in dem das Geld und die Wertpapiere der Bank aufbewahrt werden.

Was liegt eigentlich in so einem Banktresor (Schließfach)?

Nicht erlaubt sind Waffen, Drogen, explosive Stoffe. dies ist im Regelfall über die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank ausgeschlossen. Aber wer kontrolliert das schon? Der Kunde ist allein am Tresor. Auch wenn ein Bankmitarbeiter den Tresor aufschließt, entfernt er sich danach und der Kunde kann in deinen Kundentresor unbeobachtet hineinlegen oder herausnehmen, was er möchte. Die meisten werden wohl Schmuck, wertvolle Ringe oder Uhren oder Goldstücke dort einlegen. vielleicht noch einige Zertifikate oder Anleihen, aber die werden meistens nur buchmäßig in der Girosammelverwahrung verwahrt und gehandelt. Theoretisch könnten auch Aktien als effektive Stücke dort eingelagert werden. Aber auch das ist eigentlich eher unwahrscheinlich.

Wenn jemand aus Begeisterung eine Mercedes Benz Aktie oder eine Porsche Aktie haben will, kann er sich diese natürlich als effektive Stücke ausliefern lassen. Solche Aktien werden aber im Regelfall der nicht im Tresor gelagert, sondern zur Dekoration gerahmt und in einem Showroom aufgehängt. aber theoretisch könnte man noch Aktien als effektive Stücke kaufen und in einen Tresor liegen.

Früher waren dort häufig Tafelpapiere, sogenannte Schnipsel Papiere enthalten, aber seitdem ist die nicht mehr gibt oder so gut wie nicht begibt, spielt das wohl keine Rolle mehr. Vielleicht Wertpapiere oder Patente oder andere wichtige Papiere. Vielleicht auch einen Ehe- und Erbvertrag oder ein Testament.

Der Banktresor (Schließfach) ist nicht für den täglichen Gebrauch

Wer legt also sein Geld oder seinen Schmuck in einen Banktresor (Schließfach) ? Das hängt natürlich von dem Umfang des Schmucks bzw. des Geldes ab und wie häufig man an den Schmuck oder die Unterlagen möchte. Eine Uhr oder ein paar Ohrringe, die man häufiger tragen möchte, wird man natürlich nicht in den Banktresor legen. Denn den Banktresor kann man nur zu den üblichen Banköffnungszeiten begehen und dann den Schmuck oder Uhren, Geld oder Papiere herausnehmen.

Für den täglichen Gebrauch ist also das jeweilige Begehen des Banktresors um dort Schmuck oder Geld oder Gold hinein zu legen und wieder hinaus zu holen viel zu umständlich. Man muss dann jeweils zur Bank fahren, sich anmelden und kann nur während der Öffnungszeiten an seinen Tresor (Schließfach). Man wird hierbei in einem sogenannten Begehungsbuch erfasst. Also legt man im Regelfall nur Urkunden, Schmuck, Geld, Gold und den Familienschmuck im Tresor ab, den man nicht oder jedenfalls längerfristig nicht braucht oder benutzen möchte.

Eigener Möbeltresor oder schwerer Einbausicherheitstresor

Wer häufiger an seine Schmuckstücke und Uhren will oder muss, braucht diese zu hause. Wenn er sie vor Diebstahl ernsthaft sichern will, braucht er zu hause einen schweren im Mauerwerk fest verbauten Tresor. Ein kleiner Möbeltresor, wie er häufig in Hotels in den Gästezimmern verbaut ist, bietet keine ernsthafte Sicherheit gegen einen Diebstahl, da schwere Jungs den im Zweifel aus dem Schrank stemmen und den Tresor insgesamt mitnehmen und dann später in Ruhe aufbrechen. Ein solch kleiner Möbeltresor, der schon für rund 100 € zu bekommen ist bietet allenfalls Schutz für die flüchtige Mitnahme im Vorbeigehen.

Ein großer Einbautresor, der auch feuerwiderstandsfähig sein sollte, kostet allerdings auch einige zehntausend Euro. Da ist das Anmieten eines professionellen und sicheren Banktresors (Schließfaches) trotz des jeweiligen Umstandes, wenn man Sachen einlegen oder herausnehmen will, doch günstiger und sicherer ….dachten zumindest viele bislang. Bis zum Bankeinbruch in die Gelsenkirchner Sparkasse: Dass der Bank Tresor geknackt werden könnte, ist angesichts der dicken Stahltüren eigentlich unvorstellbar. Dachten wohl alle.

Und dass jemand nicht durch die Türen, sondern durch die dicken Stahlbetonwände gehen würde, hat wohl bislang niemand sich vorgestellt. Klar, es gibt Kernbohrer. Aber dass man damit nicht nur Leitungsdurchbrüche und Löcher für Schalterdosen in den Beton bohren könnte, sondern übers Wochenende so große Löcher in die Wände unbemerkt bohren  kann, dass man da hindurchspazieren und den Tresor der Bank erreichen und leerräumen kann, hat sich wohl kaum einer vorgestellt.

Vorbild oder gedanklicher Vorläufer: GTA V-PC Spiel von 2013

Dabei gibt es wohl einen gedanklichen Vorläufer: bei dem GTA-V -PC-Spiel von 2013 ist die Schlussaufgabe, in eine Bank durch eine Wand sich durchzubohren und den Tresor zu knacken und leerzuräumen. Aber Visionen in PC-Spielen und die Realität sind doch wohl zwei paar Schuhe … dachten wohl die meisten bislang.  Und dass jemand sich durch dicke Wände durchbohren könnte, ist jedenfalls auch ein Novum, dass offenbar niemand bislang so wirklich bedacht hat und bei der Anmietung von Banktresoren niemand als reale Gefahr vor Augen stand. Entsprechend besteht momentan bundesweit ein fast ungläubiges Staunen über diese technische Möglichkeit.

Sicherer Banktresor (Schließfach)

Ich habe oben geschrieben, dass der Banktresor (Schließfach) sicher ist. Das ist keineswegs im Hinblick auf die Berliner und Gelsenkirchener Bankeinbrüche rironisch gemeint. Grundsätzlich sind solche Schließfachanlagen wohl sehr sicher. Sie sind jedenfalls gegen bislang bekannte normale Einbruchsversuche hinreichend gesichert. Dass wir hier bei der Berliner Volksbank und jetzt bei der Gelsenkirchener Sparkasse offenbar ganz besondere Umstände haben und ganz neue Einbruchsideen, führt natürlich zu einem neuen Nachdenken und muss zu einem Überprüfen der bisherigen Sicherheitsstandards führen.

Aber wer von den bisherigen bekannten normalen Einbrechern gräbt schon wie in Berlin einen 45 m langen Tunnel zu ei oder wer hat eine Profiausrüstung von Spezial-Kern Bohrgeräten zur Verfügung und kann damit umgehen oder dessen Gebrauch lernen und üben, sodass er dann wenn es darauf ankommt, den Einbruch in Windeseile durchführen kann?

Nachbesserungsverpflichtung aus den Erkenntnissen aus Berlin und Gelsenkirchen

Gleichwohl müssen natürlich alle Banken ihre bisherigen Sicherheitsüberlegungen auf diese neuen Methoden, die dem GTA-V Spiel angelehnt sind, auf einen neuen Standard anheben  Und solche Einbruchsmethoden mit ins Kalkül ziehen und entsprechende Sicherheit-und Abwehrmaßnahmen einbauen.

Sekundärfolgen des Bankeinbruchs

Neben dem Ärger der Betroffenen und der Sorge, dass sie zumindest einen Teil des Schadens zurückerhalten, sorgt der Einbruch sicher zumindest für einige Sekundärfragen: wie können die Inhalte der Kundentresore bewiesen werden?  War die AGB-mäßige Beschränkung auf nur 10.300 € pro Bankfach angemessen? Warfen das chronische Unterversicherungen? War es seriös, solche niedrigen Versicherungen standardisiert anzubieten? Wer mietet ein Schließfach, wenn er nur 10.000 € dort einlegen will und zahlt dafür Jährlich mindestens 60 bis 120 €? Ist nicht anzunehmen, dass jeder der Kunden nicht deutlich mehr als 10.000 € in einem solchen Schließfach hatte?

Und hätte die Bank die Kunden nicht jährlich zu höheren Absicherungen als Nebenpflicht ansprechen müssen, da doch etwas eingelegtes Gold im Wert in den letzten 10 Jahren drastisch gestiegen ist? Welche Beratungs- und Nebenpflichten ergeben sich insoweit aus den Bank-Tresormietverträgen?

nicht versichertes Bargeld

Hat die Bank hinreichend deutlich darauf hingewiesen, dass Bargeld in den Tresoren nicht versichert ist?

Und dann gibt es doch einen Vorläufer: in Berlin ist doch im Januar 2013 die Berliner Volksbank ganz ähnlich eingebrochen worden: da haben sich die Täter über einen 45 m langen Tunnel unter der Straße durchgegraben und sind dann durch den Fußboden im Keller in die Bank eingedrungen und haben die dortigen Tresore ausgeräumt. Damit war doch in jüngerer Vergangenheit ein strukturell ganz ähnlicher Fall bei der Berliner Volksbank vorgefallen. Daraus mussten doch alle Banken – aber wohl auch alle Kunden lernen, dass nicht der einzige Weg in den Tresor durch die offiziellen Panzertüren gehen muss. Warum die Sparkasse in Gelsenkirchen daraus keine Konsequenzen für die Sicherheiten des Tresors zog, ist eigentlich unbegreiflich.

Bewegungsmelder, Erschütterungs- und Wärmesensoren, Lichtschranken

Und warum es keine Bewegungsmelder oder Erschütterungs- oder Wärmesensoren oder Lichtschranken gab, erstaunt zudem. Erst recht erstaunt, dass hier ein maskierter Bautrupp in einer öffentlich zugänglichen Tiefgarage über 2 Tage mit schwerem Baugerät Krach machen konnte und niemand Verdacht schöpfte. Woher die Täter Strom und Wasser für die Betonschneidgeräte hatten, ist unklar. Oder haben die mit Akku-Geräten gearbeitet und trocken geschnitten? Das muss dann ja sagenhaft gequalmt und gestaubt haben.

mögliches Gewicht der Beute

Und wenn in jedem Schließfach nur durchschnittlich 2 kg Gold und Edelsteine waren: wie haben die Täter dann neben dem Bargeld rund (3200 mal 2 kg=) 6400 kg Gold und Edelmetalle und Edelsteine abtransportiert? War das der Grund, dass sie die letzten 100 Schließfächer nicht mehr geöffnet hatten, weil die Zeit zu knapp wurde oder sie den Inhalt nicht mehr in den Pkws (dem RS 6 und dem Transporter) gewichtsmäßig transportieren konnten?

steuerliche und steuerstrafrechtliche Nebenfolgen

Aber von all diesem losgelöst: es gibt auch steuerliche und ggf. steuerstrafrechtliche Nebenfolgen aus dem Gelsenkirchner Sparkasseneinbruch, die man auf den ersten Blich nicht erkennt oder bedenkt: Der Gelsenkirchener Bankeinbruch bei der Sparkasse bringt auch in dieser Hinsicht einige steuerrechtliche Sekundärfolgen: die Geschädigten, deren Vermögen aus den 3200 geöffneten Schließfächern gestohlen wurde, werden nun Schadenersatz begehren.

Zivilrechtliche Beweisprobleme

Zivilrechtlich haben die Geschädigten ein Beweisproblem, nachzuweisen, ob und was in den Schließfächern enthalten war. Die Geschädigten werden aber Schadenersatz von der Bank bzw. deren Versicherung verlangen. alle Banken haben für die Schließfächer einer Standardversicherung. Diese ist allerdings unterschiedlich hoch. Im Zweifel muss jeder Kunde bei der Anmietung eines Schließfaches nachfragen, wie hoch die Versicherungssumme ist und wenn er höhere Beträge einlegen will, empfiehlt die Bank eine separate, über die standardmäßige Absicherung hinausgehende weitere Versicherung. Insoweit sind je nach Bank die Konditionen für die Schließfächer unterschiedlich, auch die Versicherungshöhen.

So gibt es grundsätzlich unterschiedlich große Schließfächer, die je nach Größe gestaffelt monatlich ab etwa fünf Euro Miete kosten. Größere Schließfächer kosten dann auch ca. zehn oder 20 € oder mehr pro Monat. Zusatzversicherungen sind ab etwa drei Euro pro Monat erhältlich. Aber wer schließt schon eine Zusatzversicherung ab? Die meisten glauben doch, dass das Geld bei der Bank im Tresor im Schliultra sicher ist. Größe und Preise der Schließfächer und die AGBs der Banken sind allerdings sehr unterschiedlich. In der Schweiz werden Sie bei dortigen Banken ein Schließfach kaum unter 400-500 SFr. jährlich mieten können.

Anforderungen der Schadenslistgen durch die Finanzverwaltung bzw. erwartete Abgabe durch die zuständige Staatsanwaltschaft an die Finanzverwaltung

Dafür werden Sie eine schriftliche Schadensersatzforderung geltend machen müssen und dabei den Inhalt des Schließfaches beschreiben müssen. Diese Schadenslisten werden sicherlich auf Plausibilität und Schlüssigkeit und Wahrheitsgehalt überprüft werden.

Auswertung der Schadenslisten durch Steuerfahndungsdienststellen bzw. Sondersachbearbeiter bei der Finanzverwaltung

Die Schadenslisten  der betroffenen Kunden werden einem zweiten Schritt steuerlich bzw. steuerstrafrechtliche sicherlich durch die Finanzverwaltung ausgewertet werden, ob und wie die betreffenden Anspruchsteller zu einem derartigen Vermögen kamen. Dabei wird es einen Abgleich geben, ob die behaupteten Vermögenswerte zu dem Lebensstandard und den steuerlichen Erklärungen passen. Jemand der seit Jahren keine nennenswerten Gewinne in seinem Betrieb hat oder vielleicht sogar Verluste einfährt, wird erläutern müssen, warum er große Barvermögen in dem Tresor hat. Der Bezieher von Sozialhilfe wird erläutern müssen, warum er überhaupt ein Depot hat und warum dies den behaupteten Inhalt hat.

So wird das zahlreiche Verprobungen bzw. Plausibilitätsüberprüfungen geben zwischen dem, was einerseits steuerlich von selbstständigen Unternehmern erklärt wurde und andererseits Inhalt das Schließfaches gewesen sein soll. Sind im Schließfach angeblich hohe Bargeldbestände gewesen? Woher kommt das Geld? Sind das möglicherweise schwarze Einnahmen? Und warum liegt dort Geld, wenn es doch bei der Bank gewinnbringend verzinslich angelegt werden könnte?

Anders formuliert: die Mittelherkunft der Anspruchsteller wird sicherlich steuerlich durchleuchtet. Ferner werden künftig Versicherungen bei Banken bzw. im privaten Bereich hinsichtlich der möglichen Depotinhalt überprüft werden, ob dies zu den steuerlichen Angaben passt. Es gibt also losgelöst von dem Ärger, den nun die betroffenen Bankkunden haben, steuerlich in einem zweiten Schritt Verprobungs- und Analyseinteressen der Finanzverwaltung über die Mittelherkunft der Tresorinhalte. Denn grundsätzlich sind die Tresorinhalte geheim. Nicht einmal die Bank weiß, was in dem Tresor enthalten ist. Im Rahmen der jetzt zu erwartenden Schadensersatzansprüche wird aber der Tresorinhalt durch die Anspruchsteller offengelegt werden müssen, damit sie zu einem Schadenersatz kommen. Dies wiederum gibt möglicherweise in dem ein oder anderen Fall spannende und interessante Fragen hinsichtlich der Vollständigkeit der bisherigen steuerlichen Erklärungen.

steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht bei Bargeld

Gerade wenn Bargeld im Tresor nicht versichert ist, wie bislang aus den Pressemitteilungen zu entnehmen ist, stellt sich natürlich die Frage, warum jemand größere Bargeldbeträge oder überhaupt in den Tresor legen sollte. Möglicherweise entnimmt die Steuerfahndung gerade aus dem Umstand, dass Bargeld im Tresor lag, dann daraus einen Anfangsverdacht hinsichtlich einer Steuerstraftat. Bargeld wird normalerweise doch nicht im Tresor benötigt, zumal es über Jahre hinweg einen erheblichen  Inflationsverluste erleidet. Bargeld als solches ist keine Anlageform. warum aber legt man dann bei Geld in einen Tresor? Wenn man Bagger zum bezahlen braucht, hätte man es doch zu Hause oder im Portmonee oder würde es erst kurz vor der Zahlungsverpflichtung bei der Bank abheben. Normalerweise würde man doch wegen der Verlustgefahr ohnehin vermeiden Bargeld zu zahlen. Aber warum sollte es in den Tresor liegen? Und dann kann man auf dem Begehungsbuch entnehmen, wie lange dies dort mindestens liegt.

Dies wirft natürlich die Frage auf, warum jemand Geld nicht bei der Bank einzahlt und dort nicht etwa Zinsen bei einer attraktiven Anlage versucht zu erlangen. Der Umstand, dass hier dann hohe Bargeldwerte im Tresor liegen, zinslos und eigentlich sinnlos, könnte die Steuerfahndung veranlassen anzunehmen, dass sich gerade aus einem solchen wirtschaftlich unvernünftigen Verhalten müsste Anfangsverdacht dahingehend entnehmen lässt, dass es sich hier um Schwarzgeld oder jedenfalls nicht um seriös erworbenes Geld handeln soll, dass dem Fiskus und dem offiziellen Bargeldkreislauf vorenthalten werden soll. An Anfangsverdacht wegen Geldwäsche oder schwarzen Umsätzen dürfte daher gerade bei Unternehmern leicht erst einmal anzunehmen sein.

Zudem könnte noch an Anfangsverdacht aufgrund kriminalistischer Erfahrung begründet werden, da die Steuerfahndung vielleicht nicht ganz zu Unrecht behaupten kann, dass typischerweise Schwarzgelder in Tresoren abgelagert werden, da man sie nicht offiziell einzahlen kann. Für einen strafrechtlichen bzw. steuerstrafrechtlichen Anfangsverdacht nach § 152 StPO bedarf es daher nicht allzu viel.

keine Vermögenserklärungspflicht – aber Erklärung über Mittelherkunft

Es gibt zwar keine derzeit aktive Vermögenssteuer-Erklärungsverpflichtung, sodass die Nichtangabe von Vermögensanktionslos ist. Die Vermögensteuer ist seit dem 1.1.1996 verfassungswidrig. Sie ist zwar nie aufgehoben worden, aber aufgrund des damaligen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes in der zuletzt geltenden Form nicht anwendbar, da zu ungleich. Aber die Frage woher das Vermögen kommt, insbesondere wenn es Bargeld sein sollte, dürfte hochinteressant sein.

Kurzum: ein solcher Fall gibt auf der Sekundärebene steuerliches Kontrollmaterial und steuerliche Fragestellungen auf. das gilt natürlich nicht für jeden Betroffenen aber sehr wohl für Selbstständige Unternehmer oder Einkommensmillionäre.

schon bislang kaufte die Finanzverwaltung Daten CDs an, um diese Vermögensdaten bei ausländischen Banken auszuwerten und mit deutschen Steuererklärungen abzugleichen

So wie die Finanzverwaltung einerseits Daten CDs einkauft, um so Informationen über ausländische Kapitalanlagen zu erhalten, so wird die Finanzverwaltung auch hier ein Interesse daran haben, diese Schadenslisten zu erhalten. Seit dem Bankenskandal, der von der Dresdner Bank AG wegen Beihilfe zum anonymisierten Geldtransit nach Luxemburg Anfang 1993 startete und in dessen Folge fast alle Banken danach verwickelt waren, kauft die deutsche Finanzverwaltung seitdem Daten-CDs aus der Schweiz, Luxemburg Liechtenstein an, die den Verdacht beinhalten, dass die betreffenden Kunden nicht steuerehrlich sind.

In Gelsenkirchen bekommt die Steuerfahndung gratis die Daten der Anspruchsteller zur Überprüfung. Sondersachbearbeiter oder Steuerfahnder werden diese Daten auswerten und den Inhalt der Verluste mit den Steuererklärungen auf Plausibilität abgleichen.

ebenfalls im Fokus: künftige Versicherungen von Tresorinhalten

Von Interesse wird sein, wer künftig eine besondere Absicherung bei seiner privaten Hausratversicherung oder bei den Banken, bei denen er einen Tresor unterhält, abschließt, um über etwaige AGB-mäßig vereinbarte Höchstgrenzen hinaus eine Absicherung im Verlustfalle des Tresorinhalts zu erhalten. Hier wird die Finanzverwaltung möglicherweise über Auskunftsersuchen bei den Banken oder bei den Versicherungen erfragen, wer ein Depot hat und wer eine entsprechende höhere als standardisierte Absicherung vereinbart und bezahlt. Das wird dann ebenfalls mit den steuerlichen Erklärungen abgeglichen.

RA Dr. Jörg Burkhard

RA Dr. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht. Der Vollprofi unter den Profis, Steuerstrafrecht, streitiges Steuerrecht, Steuerfahndung, Kasse, Kassennachschau, Betriebsprüfungen, Schätzungen, Verprobungen, digitale Betriebsprüfung, Selbstanzeige, Tax Compliance, Geldwäsche 0611-890910

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