Häufig resultieren Steuerstrafverfahren aus Betriebsprüfungsverfahren. Die BP steht hier im Dilemma: Nicht zu früh einleiten, damit die Stimmung nicht vermiest wird und der/die Steuerpflichtige mitwirkt. Andererseits könnten aus der verspäteten Einleitung vielleicht auch Verwertungsverbote folgen. Manchmal soll ein Strafverfahren auch Angst und Schrecken verbreiten und die/den Steuerpflichtige(n) zum Nachgeben bewegen, so könnte man meinen. Dann gibt es Angebote, dass das Strafverfahren fallen gelassen wird, wenn man eine bestimmte Steuerfestsetzung akzeptiert. In diesem Grenzbereich zwischen Steuerhinterziehung, Betriebsprüfung, intelligenten, innovativen und interessanten Abwehr- und Verhandlungsstrategien bewegt sich das Seminar.
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO