Kanzlei Dr. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Anwalt für Betriebsprüfung und Steuerstrafrecht, der Spezialist bei Steuerfahndung, Zollfahndung. Ist die Anordnung der Betriebsprüfung angefochten? Probleme bei Scheinrechnung, Schwarzarbeit, innergemeinschaftlichen Lieferungen? Probleme mit der Buchführung? Ist die Kasse nicht ordnungsgemäß geführt? Droht die Verwerfung der Buchführung?  Behauptet der Betriebsprüfer formelle Fehler auf der Einnahmeseite oder materielle Fehler? Droht eine Zuschätzung oder ein Zuschlag?  Liegt ein Betriebsprüfungsbericht oder ein Expose schon vor? Gab es schon eine oder mehrere Zwischenbesprechung? Wie lange dauert schon die Betriebsprüfung? Gab es Unterbrechungen oder am Anfang Terminsverschiebungen ? Haben Sie immer mitgewirkt? Gibt es offene Prüfungsfragen? Sie brauchen eine Selbstanzeige, tax compliance oder eine Verfahrensdokumentation? Anwalt Dr. jur. Jörg Burkhard hilft sofort, kompetent, seriös, zielstrebig, zuverlässig. Frankfurt, Wiesbaden, Rhein-Main, bundesweit 0611-890910

Typische Probleme in der Betriebsprüfung: Die neue Kasse

Der Betriebsprüfer stellt Kassenfehlbeträge fest

Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen – ordnungsgemäße Buchführung

Ein paar Eckdaten zur Selbstanzeige im Steuerstrafrecht, die Sie kennen sollten:

Steuerrecht: geordnete Belegablage, Kassenmängel, Verwerfung der Buchführung

§ 10 BPO 2000 Verdacht einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit

§ 201 AO Schlussbesprechung

§ 162 AO Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

§ 153 AO Berichtigung von Erklärungen

§ 90 AO Mitwirkungspflichten der Beteiligten