Folgende Vorträge sind geplant
und sofern nicht im Einzelfall anders gekennzeichnet, von jedermann buchbar.
und sofern nicht im Einzelfall anders gekennzeichnet, von jedermann buchbar.
Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei sind neben Veröffentlichungen von Büchern und Fachaufsätzen die Fachvorträge im streitigen Steuerrecht, insbesondere in der Betriebsprüfung, die Darstellung und Erläuterung der verschiedenen Prüfungsmethoden und deren Schwachstellen und Fehleranfälligkeiten, die digitalen und statistischen und stochastischen Prüfungsmethoden, Kassennachschau, Abwehrstrategien gegen unberechtigte Steuernachforderungen, Fahndungsdurchsuchungen, Zollfahndung, Selbstanzeige, die Wichtigkeit und die Erstellung von Verfahrensdokumentationen und Tax Compliance. Auch in diesem Jahr werden wieder in Steuerberater-Bezirksgruppen, über die deutsche Anwaltsakademie (DAA), über die Steuerakademie Hessen, sowie über DATEV und andere Anbieter zahlreiche online und Präsenz-Vorträge angeboten werden.
In diesem Seminar lernen Sie, was bei der steuerlichen Abwehr gegen Verwerfungsbestrebungen der Finanzverwaltung wichtig ist.
Fachanwalt Dr. Burkhard vermittelt Ihnen das nötige Fachwissen, das Sie im Umgang mit bargeldintensiven Betrieben benötigen. Im Anschluss an das Seminar besitzen Sie einen Werkzeugkasten mit systematischen Prüfschritten und haben die Verteidigung gegen unberechtigte Verwerfungen ausreichend geübt. Anhand von Fallbeispielen können Sie prüfen, ob die Kassenbuchführung im Einzelfall hält.
Geben Sie nicht die Position des § 158 AO auf, diskutieren Sie hier über die Verwerfungsbefugnis, bevor Sie die Schätzungsmethoden und Schätzungshöhen besprechen.
Dr. Burkhard führt Sie durch die spannende Welt der Abwehrmöglichkeiten im Rahmen der Betriebsprüfung. Auf welche Problematiken Sie besonders achten müssen und auf was der Bundesfinanzhof Wert legt ist Inhalt des Seminars. Gibt es eine Berechtigung zur Verwerfung der Buchführung? Können Sie Einspruch gegen die Schätzungsmethode einlegen? Lernen Sie in diesem Seminar, wie Sie sich im Falle eines Steuerstrafverfahrens richtig verteidigen können. Der Standpunkt des Bundesministeriums der Finanzen ist ebenfalls Gegenstand des Seminars.
In diesem Seminar lernen Sie, was bei der steuerlichen Abwehr gegen Verwerfungsbestrebungen der Finanzverwaltung wichtig ist.
Fachanwalt Dr. Burkhard vermittelt Ihnen das nötige Fachwissen, das Sie im Umgang mit bargeldintensiven Betrieben benötigen. Im Anschluss an das Seminar besitzen Sie einen Werkzeugkasten mit systematischen Prüfschritten und haben die Verteidigung gegen unberechtigte Verwerfungen ausreichend geübt. Anhand von Fallbeispielen können Sie prüfen, ob die Kassenbuchführung im Einzelfall hält.
Geben Sie nicht die Position des § 158 AO auf, diskutieren Sie hier über die Verwerfungsbefugnis, bevor Sie die Schätzungsmethoden und Schätzungshöhen besprechen.
Dr. Burkhard führt Sie durch die spannende Welt der Abwehrmöglichkeiten im Rahmen der Betriebsprüfung. Auf welche Problematiken Sie besonders achten müssen und auf was der Bundesfinanzhof Wert legt ist Inhalt des Seminars. Gibt es eine Berechtigung zur Verwerfung der Buchführung? Können Sie Einspruch gegen die Schätzungsmethode einlegen? Lernen Sie in diesem Seminar, wie Sie sich im Falle eines Steuerstrafverfahrens richtig verteidigen können. Der Standpunkt des Bundesministeriums der Finanzen ist ebenfalls Gegenstand des Seminars.
Worum geht es?
Häufig resultieren Steuerstrafverfahren aus Betriebsprüfungsverfahren. Die BP steht hier im Dilemma: Nicht zu früh einleiten, damit die Stimmung nicht vermiest wird und der/die Steuerpflichtige mitwirkt. Andererseits könnten aus der verspäteten Einleitung vielleicht auch Verwertungsverbote folgen. Manchmal soll ein Strafverfahren auch Angst und Schrecken verbreiten und die/den Steuerpflichtige(n) zum Nachgeben bewegen, so könnte man meinen. Dann gibt es Angebote, dass das Strafverfahren fallen gelassen wird, wenn man eine bestimmte Steuerfestsetzung akzeptiert. In diesem Grenzbereich zwischen Steuerhinterziehung, Betriebsprüfung, intelligenten, innovativen und interessanten Abwehr- und Verhandlungsstrategien bewegt sich das Seminar.
In diesem Seminar lernen Sie, was bei der steuerlichen Abwehr gegen Verwerfungsbestrebungen der Finanzverwaltung wichtig ist.
Fachanwalt Dr. Burkhard vermittelt Ihnen das nötige Fachwissen, das Sie im Umgang mit bargeldintensiven Betrieben benötigen. Im Anschluss an das Seminar besitzen Sie einen Werkzeugkasten mit systematischen Prüfschritten und haben die Verteidigung gegen unberechtigte Verwerfungen ausreichend geübt. Anhand von Fallbeispielen können Sie prüfen, ob die Kassenbuchführung im Einzelfall hält.
Geben Sie nicht die Position des § 158 AO auf, diskutieren Sie hier über die Verwerfungsbefugnis, bevor Sie die Schätzungsmethoden und Schätzungshöhen besprechen.
Dr. Burkhard führt Sie durch die spannende Welt der Abwehrmöglichkeiten im Rahmen der Betriebsprüfung. Auf welche Problematiken Sie besonders achten müssen und auf was der Bundesfinanzhof Wert legt ist Inhalt des Seminars. Gibt es eine Berechtigung zur Verwerfung der Buchführung? Können Sie Einspruch gegen die Schätzungsmethode einlegen? Lernen Sie in diesem Seminar, wie Sie sich im Falle eines Steuerstrafverfahrens richtig verteidigen können. Der Standpunkt des Bundesministeriums der Finanzen ist ebenfalls Gegenstand des Seminars.
weitere Seminare – genaue Termine werden noch bekannt gegeben:
Seminarorte sind Frankfurt am Main, Wiesbaden, Wetzlar, Trier, Kaiserslautern, Mannheim, Stuttgart, Berlin, Hamburg, Dortmund, Köln, Düsseldorf, Mainz und andere …