Kurioses aus der Steuerfahndung: Telefonverbote …

Kurioses aus der Steuerfahndung: Telefonverbote, zugehängte Kameras, Schwarzbücher…

Kurioses aus der Steuerfahndung: Telefonverbote, zugehängte Kameras, Schwarzbücher. Interessant ist, dass zu Beginn mancher Fahndungsdurchsuchungen Telefonverbote verhängt werden. Das ist eigentlich nicht zulässig. Nur das Warnen von Komplizen dürfte unterbunden werden. Ansonsten gibt es aber keinen Grund den Fluss des Betriebes zu stören. Und erst Recht darf der Beschuldigte einen Anwalt seiner Wahl oder auch einen Firmenanwalt telefonisch konsultieren oder ihn bitten, in den Betrieb oder den Ort der Fahndungsdurchsuchung zu kommen.

Kurioses aus der Steuerfahndung: Telefonverbote, zugehängte Kameras, Schwarzbücher… Ich habe natürlich keinen Überblick, wir häufig so etwas passiert. Ob das Ausreißer oder normaler Standard ist, kann ich unmöglich beurteilen, da natürlich nur ein Bruchteil der Durchsuchten zu mir kommt und auch nur ein Teil der Durchsuchten über ein solches Telefonverbot berichtet. 

Manchmal wird auch einem Mitarbeiter, der dennoch telefonieren will, mal der Hörer unsanft, aber sehr bestimmt abgenommen und wieder auf die Gabel gelegt. Eine Mitarbeiterin berichtete mir einmal unter Tränen, dass der Fahnder ihr auf die Hand geschlagen hätte und ihr damit den Hörer aus der Hand geschlagen hätte. Da war der Vorgang schon einige Tage her. Mit einem ärztlichen Attest war da nichts anzufangen. Zeugen gab es sonst keine für diesen Vorgang. Sie war damals allein mit dem Fahnder. 

Vor Gericht erzählte die Zeugin diese Geschichte dann wieder.

Ich hatte diese Geschichte längst vergessen und nichts daraus gemacht, weil der Vorgang einfach nicht beweisbar war. Als die Zeugen diesen Vorgang dann aber im Gerichtssaal wieder erzählte, erinnerte ich mich an ihre damalige Erzählung mir gegenüber. Der Richter fragte zweimal nach und meinte, sie solle sich genau überlegen, was sie sage. Immerhin wäre der Staatsanwalt anwesend und wenn sie nicht die Wahrheit sage, könnte der sofort ein Strafverfahren gegen sie aufmachen. Sie solle sich überlegen, was sie sage. Die Zeugin schaute den Richter verdutzt an, sammelte sich ein wenig, war den Tränen nahe und ließ dann die Situationsbeschreibung mit dem Hörer aus der Hand schlagen weg und erzählte dann den Rest der Geschichte.

Na also, geht doch. Warum nicht gleich so. So was gibt’s halt nicht.

Ich habe als Anwalt damals versagt. Habe nichts gemacht. War nur entsetzt. Manchmal träume ich von Gerechtigkeit. Dann wache ich auf und weiß nicht, ob diese Geschichte nun wirklich sich so ereignete und wo sie sich ereignet haben könnte oder ob es nur ein schlechter Traum war. Manchmal ist mir, als könnte ich Traum und Wirklichkeit nicht auseinanderhalten. Was von der vorstehenden Geschichte wahr ist, weiß ich daher nicht mehr so genau. Vielleicht will ich sie auch vergessen. Vielleicht habe ich das auch nur im Fernsehen irgendwo in einem schlechten Krimi gesehen.

Abgehängte Kameras

Kurioses aus der Steuerfahndung: Telefonverbote, zugehängte Kameras, Schwarzbücher… Hin und wieder werden auch Überwachungskameras etwa bei Fahndungsmaßnahmen in Tankstellen oder Geldspielhallen oder anderen abgesicherten Betrieben zugehängt. Dann wird entweder die Kamera nach oben gestellt, oder einfacher noch etwas über die Linse gehängt, damit sie die Steuerfahndungsmaßnahmen und Vorgänge im Betrieb nicht aufnehmen kann. Damit soll wohl vermieden werden, dass die Fahnder bei der Arbeit aufgezeichnet werden. Aber: ist das zulässig? Der Durchsuchungsbeschluss erlaubt dies jedenfalls nicht. Nach Beendigung der Maßnahmen werden die Kameras entweder zurückjustiert oder die darüber gelegten Tücher, Taschentücher und Ähnliches einfach nur abgenommen, sodass die Kameras wieder funktionieren und aufnehmen können.

Aber auch hier weiß ich gar nicht, ob ich das mit einem Krimi verwechsele…

Heute Geschlossen

Kurioses aus der Steuerfahndung: Telefonverbote, zugehängte Kameras, Schwarzbücher… Ich wurde zu einer Fahndnung gerufen. Diese dauerte mehrere Stunden. 430 Akten wurden beschlagnahmt. In zahlreihen Kisten verpackt und mitgenommen. Die Umzugskisten hatten die Fahnder mitgebracht. Auch große brauche Briefumschläge für lose auf den Tischen liegende Unterlagen. Als die Fahnder gegangen waren, fiel dem Inhaber ein großer Zettel an der Eingangstür auf. Der klebte dort in Augenhöhe und darauf stand: „Heute geschlossen“, Er war verdutzt. Er fragte, wer den da hingehängt habe. Keiner der Mitarbeiter war es. Ob und welcher Steuerfahnder den da hingehängt hatte, blieb bis heute unaufgeklärt.

Zeugenvernehmungen

Kurioses aus der Steuerfahndung: Telefonverbote, zugehängte Kameras, Schwarzbücher… Gerne werden auch Zeugen vernommen. Immer wieder ist zu sehen, dass Steuerfahndungsdienststellen vorbereitete Fragebogen haben und dann einzelne Zeugen noch während der Durchsuchungsmaßnahme vernehmen. Etwa: Wer ist der Chef? Und wer kassiert? Wer führt das Kassenbuch? Wer sorgt für den Geld -Transit? Und wer führt das Kassenbuch? Wer liest die Geldgewinnspielgeräte aus? Beschreiben Sie die Auslesegeräte? Waren Sie mal bei einer Auslösung dabei? Wie viele Geräte werden hier genutzt? Gibt es Ersatz-Geldspielgeräte? Wo stehen die? Gibt es eine weitere Kasse? Wo liegt das Wechselgeld? Wo kommt abends nach Geschäftsschluss das Bargeld hin? Gibt es einen Tresor?  Usw. Zulässig? Müssen Zeugen sofort aussagen? Sind die Vernehmungen verwertbar, wenn den Zeugen nicht gesagt wird, dass sie jetzt nicht aussagen müssen und erst mal einen Anwalt ihrer Wahl – am besten einen Strafverteidiger oder noch besser einen Steuerstrafverteidiger – konsultieren dürfen?

Die Zeugen müssen zwar wahrheitsgemäß aussagen – aber natürlich nicht in einer Vernehmung und schon gar nicht ad hoc. Sie könnten sich auch erst einmal durch einen Rechtsanwalt ihrer Wahl beraten lassen, um zu prüfen, ob sie überhaupt Zeugen sind oder nicht möglicherweise richtigerweise als Beschuldigte zu behandeln sind.

Der Keil zwischen Berater und Beschuldigtem 

Noch eine typische Geschichte aus dem Genre “ kurioses aus der Steuerfahndung: Telefonverbote, zugehängte Kameras, Schwarzbücher…“ Manchmal wird den Beschuldigten auch gesagt, dass sie zwar einen Anwalt beiziehen könnten, dass das aber sowieso nichts bringt, sondern nur ganz viel Geld kostet. Man wolle doch nur ihr Bestes und sie sollten doch jetzt einfach mal schnell die Geschichte erzählen, man würde dann ein gutes Wort für sie einlegen. Zulässig oder nicht?

Die anonyme Anzeige: wo ist das Schwarzbuch?

Kurioses aus der Steuerfahndung: Telefonverbote, zugehängte Kameras, Schwarzbücher… Dann war da noch die Unternehmerin, die völlig durch und gelassen die 9-stündige Durchsuchung ihrer Wohnung und Geschäftsräume über sich ergehen ließ. Die Fahnder hielten sie für einen besonders hart gesottenes Biest. Sie war kalt und gefühlsarm. So hart und durchtrieben, berichteten mir die Fahnder später, hätten sie noch nie einen Beschuldigten erlebt.

Einer der Fahnder soll sie sogar angebüllt haben, wo das Schwarzbuch sei. Ein anderer habe ihr einen Deal vorgeschlagen, ein anderer soll gesagt haben, dass sie dann morgen oder übermorgen wiederkämen, bis sie das Schwarzbuch hätten …

Alles wurde durchsucht: Kleiderschränke, Tresore, Tiefkühltruhe, Dachboden, Keller, Autos, Regenwasseranlage, Gartenlaube, Schuppen, Betriebsgelände, Außenlager, nichts: kein Schwarzbuch. Aufgeräumt hatte aber keiner von denen – nur ausgeräumt.

Aber: müssen die auch wieder aufräumen?

Es wurde natürlich alles Mögliche beschlagnahmt, u.a. Handys, Laptops, Server, Festplatten, Sticks, Fotoalben, reihenweise Stehordner mit Schriftverkehr, Plänen, Verträgen, Buchhaltung … nichts, – kein Schwarzbuch. Auch die Bücher im Regal wurden durchgeschaut, ob eines davon das Schwarzbuch sein könne .. aber hinter dem Krimi-Einband war nur der Krimi – kein Schwarzbuch. Auch in den Harry-Potter Büchern verbarg sich kein Zauber und auch kein Schwarzbuch.

Als die Unternehmerin ein paar Tage später zu mir in die Beratung kommen und über den Fall berichtete, offenbarte sie mir, dass sie unter starken Medikamenten stünde. Ihr Sohn war mit 23 Jahren vor 6 Wochen mit dem Motorrad ums Leben gekommen. Sie ertrage ihr eigenes Leben nicht mehr. Sie stand unter starken Beruhigungsmitteln und Stimmungsaufhellern. Sie sagte mir, dass im Vergleich zum Tod ihres Sohnes die Steuerfahndung sowieso eine Lappalie sei, zumal die nichts finden würden. Sie habe nichts hinterzogen. Das Verfahren war emotional schwierig, weil die Fahnder eine anonyme schriftliche Anzeige erhalten hatten, dass es ein Schwarzbuch über die schwarzen Umsätze bei der Unternehmerin gäbe, das sie trotz der langen und intensiven Durchsuchung nichts gefunden hatten.

Und die stoische Ruhe der Unternehmerin und ihre Gelassenheit hatten sie so interpretiert, dass das Schwarzbuch nur gut versteckt wäre. Dass die Unternehmerin eine abgebrühte knallharte Hinterzieherin wäre … Der Fahnder sagte mir später, dass er so was noch nie erlebt habe – die sei ja völlig abgebrüht gewesen.

Sie fühlte sich sicher, war deren Eindruck.

Es dauerte lange, bis die Fahnder verstanden hatten, dass es nicht eine Durchtriebenheit und Coolness war, sondern eine Vielzahl von Medikamenten, die die Unternehmerin einfach nur ruhiggestellt hatten. Sie hätten ihr sonst noch was antun oder sagen können – aufgrund der Beruhigungsmittel und der Stimmungsaufheller  hätte ihr das alles auch nichts ausgemacht. Auf meine Frage, warum sie diesen Lebensumständen nicht gleich geschildert hatte und die Medikamentation und ihren behandelnden Arzt nicht gleich gesagt habe, meinte sie nur zu mir, dass dies auch nichts genutzt hätte und dies auch ihren Sohn nicht wieder gebracht hätte und die Fahnder ihr sowieso egal waren.

Tatsächlich wurde ein solches Schwarzbuch nie gefunden. Sie hatte vor ca. 4 Monaten aber einen Mitarbeiter rausgeworfen, der dauernd während der Arbeit trank und seinen Arbeitsverpflichtungen nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr ordnungsgemäß nachkommen. Als der eines Tages so besoffen war, dass er an seinem Schreibtisch einschlief, dass er an seinem Schreibtisch in der Lagerhalle einschlief, hatte sie ihn fristlos entlassen. Es konnte nie geklärt werden, ob er als Dank für seine fristlose Entlassung ihr die Geschichte angehängt hätte, sie würde schwarze Umsätze machen und es gebe ein Schwarzbuch. Das Steuerstrafverfahren gegen sie wurde nach jahrelangem Streit endlich nach Paragraf 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die zwischenzeitlich ergangenen Schätzungsbescheide wurden im Rechtsbehelfsverfahren schließlich aufgehoben.

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