Verschwundene Briefe, Falschbeurkundungen bei Zustellungen

Zustellungsprobleme bei der Post: Verschwundene Briefe sind ein Teil des Problems: Rechnungen, Mahnungen, Antwortschreiben, BP Berichte, Steuerbescheide und eben alles, was per Post verschickt wird verschwindet teilweise zumindest. Die fehlenden Schreiben bleiben für den Empfänger erst einmal unbekannt. Erst wenn der Absender reklamiert oder eine Mahnung geschickt oder andere rechtliche Konsequenzen daraus ziehen will, wird dann offenbar, dass die Rechnung oder die erste oder zweite Mahnung oder alles zusammen bislang nicht ankamen.

Wichtigkeit der zuzustellenden Schreiben

Bei Postzustellungsurkunden wird meist diese Zustellungsart gewählt, weil an den Zugang beim Empfänger sich erhebliche Konsequenzen knüpfen sollen. Die Bekanntgabe von besonders wichtige Schreiben soll nachgewiesen werden können. Meist laufen hier Fristen, insbesondere Rechtsmittelfristen oder Rechtsbehelfsfristen oder es handelt sich um Ladungen, die man natürlich beachten muss, um einen Termin nicht zu versäumen. Umso ärgerlicher ist es, wenn ein zuzustellendes Schreiben dann nicht ankommt, der Zusteller aber eine angebliche korrekte Zustellung behauptet.

Falschbeurkundungen

Das Problem sind nicht nur die Zustellungsurkunden, die behaupten, dass angeblich niemand angetroffen wurde und deswegen das zuzustellende Schreiben in den Briefkasten eingelegt wurde. Das ist jedenfalls bei Steuerberatungsbüros, bei Anwaltskanzleien, bei Betrieben nicht vorstellbar. Warum sollte dort zumindest werktags niemand anwesend sein. Da scheint schon bei der Zustellung durch den Zusteller etwas falsch gelaufen zu sein.

Bekannte Namen von Mitarbeitern werden z.T. einfach falsch eingetragen

Aber auch dann, wenn ein Mitarbeitername dort vom Zusteller eingetragen wird, heißt dies nicht, dass tatsächlich in diesem das Schreiben auch übergeben wurde. So habe ich erlebt, dass meine Sekretärin angeblich während ihrer Urlaubszeit ausweislich der Zustellungsurkunde ein zuzustellendes Schreiben übergeben worden sein soll. Das ist natürlich falsch. Hier kannte offensichtlich der Zusteller den Namen meiner Mitarbeiterinnen hat diesen einfach eingetragen, auch wenn der Sachverhalt so unmöglich war.

Übergabebehauptungen an mich, obwohl ich nicht da war

Auch ich habe  angeblich an einem Samstag ein zuzustellendes Schreiben  ausweislich einer Postzustellungsurkunde angeblich angenommen. Nun gehe ich normalerweise so gut wie nie an die Post. Die Eingangspost  nimmt nahezu immer eine meiner Mitarbeiterinnen entgegen. Samstags wäre dies zwar grundsätzlich möglich, da dann keine Mitarbeiter da sind. Ich bin aber auch nicht regelmäßig samstags in der Kanzlei. Manchmal ja und manchmal nein. Da ich ein Fahrtenbuch führe, habe ich dann recherchiert, ob ich an diesem Samstag überhaupt in der Kanzlei war. Und siehe: Ausweislich meines Fahrtenbuchs war ich an diesem Samstag  nicht in der Kanzlei. Dennoch behauptet die Postzustellungsurkunde, dass das Schreiben mir angeblich persönlich übergeben worden wäre. Das ist natürlich auch eine Falschbeurkundung.

Diese Postzusteller haben sich natürlich wegen der Falschbeurkundung eine Strafanzeige verdient.

Erfüllung durch Sucbunternehmerfirmen mit postalisch nicht oder nicht hinreichend ausgebildeten Hilfskräften

Die Post wird häufig durch postalisch nicht oder nicht hinreichend ausgebildete Mitarbeiter von Subunternehmerfirmen ausgetragen. Ob dies die Zustellung regeln kennen, ist unbekannt. Ob Sie wissen, dass dem Bekanntgabe Adressaten das Schriftstück grundsätzlich auszuhändigen ist, bezweifle ich. Ich habe noch nie erlebt, dass ein Zusteller mir die zuzustellenden Schreiben persönlich übergeben wollte. Nie hat eine not nie gefragt. Immer werden die zuzustellendes Schreiben einfach meinen Mitarbeitern übergeben, obwohl das eigentlich erst die zweitrangige, nachrangige Ersatzzustellung ist. Und dann gibt es eben diese Unmengen von Niederlegungen im Briefkasten, weil wir angeblich nicht da wären. Das ist natürlich alles falsch. Natürlich sind wir da.

Wir sind keine Urlaubskanzlei und die Kanzlei ist werktäglich von montags bis freitags während der üblichen Geschäftszeiten und damit natürlich auch während der Zeiten, in denen der Briefträger die Post aus trägt, anwesend. Wenn er klingeln würde, würden wir aufmachen.

Das Problem ist: Er klingelt nicht. Wir haben eine extra laute Klingel an der schafft, bei denen quasi die Nachbarn schon vom Sofa fallen, so laut ist die. – wenn denn nur geklingelt wird. Erstaunlicherweise öffnen wir allen unseren Mandanten problemlos die Tür. Nur die Zusteller klingen eben nicht, ca. dass angeblich die aber gar nicht überprüft. Sie haben nicht einmal geklingelt.

Arbeitsersparnis bei Abkürzung durch Einwurf in Briefkasten statt ordnungsgemäßer Zustellung: ca. 120-200 Min geschätzt pro Zusteller pro Arbeitstag

Das Einwerfen in den Briefkasten geht vermutlich viel schneller als dann die paar Minuten zu warten, das Schreiben entgegennimmt, vielleicht noch seinen Namen sagt und der Zusteller dann den Vorgang ordnungsgemäß vor Ort beurkundet. Da ich schon beobachtet habe, dass die Zusteller die Postzustellungsurkunden im Vorfeld getrennt haben und ein erst einmal die Zustellungsurkunde herausfinden müssen, wenn überraschenderweise jemand doch an der Tür ist, damit beides zusammen bei der Übergabe vorliegt, kann man daraus nur interpretieren, dass zumindest einige Zusteller schon bei dem vor sortieren die Zustellungsurkunden aus den zuzustellendes Schreiben herausnehmen und dann einfach generell die zuzustellendes Schreiben nur in die Briefkästen werfen. Dass da mal etwas falsch eingeworfen werden kann, ist schon möglich.

Bei 30-50 Zustellungen im Bezirk bedeutet das ca. 120-200 Minuten Arbeitszeit bei ordnungsgemäßer Zustellung täglich

Und wenn man sich weiter vorstellt, dass ein Zusteller vielleicht 30-50 Zustellungsurkunden in seinem Bezirk hat, dass, wenn man nur immerhin 120-200 Minuten Mehrarbeit, wenn man klingelt, den Bekanntgabeadressaten besprechen will und wenn der nicht da ist, dann an einen Mitarbeiter bzw. bei Wohnungen an einem im Haushalt lebenden erwachsenen das zuzustellende Schreiben ersatzweise übergibt und dessen Namen erfragt, möglicherweise die Schreibweise noch hinterfragen muss und das Ganze dann im Beisein anwesenden Dritten ausfüllen muss. Das kostet Zeit.

Und das jeden Tag.

Vielleicht wird dann noch etwas besprochen oder hinterfragt. Vielleicht muss man den Namen sich erst einmal buchstabieren lassen. Nicht jeder der Zusteller kann gutdeutsch und auch nicht jeder Empfänger problemlos richtig schreiben könnte. Gerade wenn eine Ersatzzustellung vorgenommen wird, kostet es Zeit, da mein Adressfeld nicht den Namen dann so ohne weiteres übernehmen kann. 120-200 Minuten Mehrarbeit, ohne dass man dafür Geld ist natürlich ärgerlich.

Persönliche Übergabe des zuzustellenden Schreibens an Bekanntgabeadressaten hat Schutz- und Kontrollfunktion

Dabei hat die persönlich Übergabe schon seinen Grund: Der Bekanntgabe Adressat kann gleich prüfen, ob das Schreiben tatsächlich für ihn ist und der Zusteller ist sicher, dass er dem richtigen Adressaten das Schreiben übergibt. Das alles entfällt, wenn man abgekürzt und einfach in irgendwelche Briefkästen die Buszustellungsurkunden mal so schnell einwirft. Ich glaube er nicht, dass dies absichtlich falsch eingeworfen wird. Aber wenn man die Briefe einfach loswerden will und unter Zeitdruck steht, liest man vielleicht nicht so genau oder guckt nicht so genau. Vielleicht glauben auch die Zusteller, dass im Zweifelsfall der eine Nachbar dem anderen schon das ihn betreffende Schreiben übergeben wird. Diese Schutz- und Kontrollfunktion bei der persönlichen Übergabe entfällt aber, wenn der Zusteller abgekürzt und einfach nur in den Briefkasten einwirft, ohne zu klingen.

Braucht der Zusteller zu lange, kann dies für ihn auch arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen

Und dazu kommt dann das Problem, dass der Chef dann auf diesen Mitarbeiter aufmerksam wird, der immer länger braucht. Dann wird ein Personalgespräch nicht lange auf sich warten lassen, woran es den liegt, ob er denn überfordert sei, ob er denn mit seinem Job nicht klarkommen. Die anderen sind doch viel schneller. Wenn dann der sorgfältige Zusteller mitgeteilt, dass die anderen ihrer Arbeit nicht ordnungsgemäß machen mit der Chef sicher fragen, was er damit sagen wolle und was er damit unterstellen wolle. Da er letztendlich nicht nachweisen kann, wie die anderen Arbeiten, sondern sich lediglich auf Gerüchte bzw. auf Erzählungen vom Hörensagen berufen kann, riskiert er also wegen übler Nachrede allenfalls eine Abmahnung.

Er wird sich also sehr wohl überlegen, ob er seine Arbeit künftig gründlich macht oder ob auch er versucht abzukürzen war es nur möglich ist. Aber für vorzunehmen sind und dass es eine Rang Reihenfolge bei der Zustellung gibt und grundsätzlich zunächst an dem Bekanntgabe Adressaten das zuzustellende Schreiben zu übergeben ist, nur hilfsweise an Mitarbeiter im Betrieb und nur höchst hilfsweise, wenn beides nicht funktioniert, sozusagen drittens nachrangig die Einlegung in den Briefkasten die richtige Zustellungsmethode ist. Und dass die zuzustellenden Schreiben nicht von den Zustellungsurkunden im Vorfeld bei der Vorsortierung getrennt werden dürfen, hat ihm vielleicht auch keine ausdrücklich gesagt. Das spart ihm aber alles viel Zeit und er ist dann pünktlich fertig, vielleicht sogar noch schneller als seine Kollegen.

Zustellungsprobleme kein Einzel- oder Sonderfall

Ob dies oder andere Überlegungen letztendlich dazu führen, dass die Zustellungen nicht ordnungsgemäß bewirkt werden und es ein gewisses Glücksspiel ist, ob das zuzustellende Schreiben tatsächlich ordnungsgemäß ankommt, ist aber ein Problem, das offenbar bundesweit flächendeckend in einzelnen Regionen stark keine anderen Regionen spreche oder vielleicht auch gar nicht besteht, dass aber jedenfalls kein regionales spezielles Problem ist und erst recht kein Einzel-oder Sonderfall.

Überraschend ist auch, dass die Post bzw. die Bundesnetzagentur Mängelmelder eingerichtet hat, aber keine Kontrolleure in den betroffenen Bezirken entsendet. Verdeckte Ermittler oder Kontrolleure, die die Zusteller kontrollieren, gibt es nicht. Dabei würde doch jeder ordentlicher Kaufmann Missstände in seinem Betrieb kontrollieren und die betroffenen Mitarbeiter abmahnen oder entlassen. Jedenfalls würde der Missstände nicht andauern lassen.

Keine Kontrollen auf Beschwerden – kein Verhalten der Post wie ein sorgfältiger Kaufmann

Statt Kontrollen und dem aktiven Bemühen um eine wirksame Abstellung der Missstände, gibt es auf Beschwerden bei der Post bestenfalls offenbar KI gesteuerte Entschuldigungsschreiben von der Post, wenn man sich doch beschwert, mit der Versicherung, dass man dem Abhilfe leisten werde, während aber tatsächlich nichts passiert. Jedenfalls ist nichts erkennbar. Von der Bundesnetzagentur gibt es nach Beschwerden über den Mängelmelder nicht einmal eine Antwort oder eine Ergebnismitteilung.

Reformbedürftigkeit der Zustellungsregeln der §§ 182, 418 ZPO

Daher müssen die Zustellung regeln dringend reformiert werden, da die Post eben nicht mehr so funktioniert, wie sie einmal früher funktionierte. Da die Post privatisiert ist und zudem durch zahlreiche Subunternehmerfirmen zustellen lässt, die wiederum keine zumindest postmäßig ausgebildeten Fachkräfte haben, sondern teilweise ausländische Mitbürger beschäftigen, die z.T. erhebliche Sprachschwierigkeiten haben. Dass die Mitbürger mit Migrationshintergrund hier arbeiten, ist ja durchaus erfreulich. Es ist aber schwierig, wenn ich dann erlebe, dass wir über 40 Briefe mit der Hausnummer 32 haben, die bei uns zwar stimmt, aber ganz andere Straßennamen und ganz andere Empfängernamen in dem Adressfeld stehen. Wenn also offenbar bei der Vorsortierung nicht klar ist, dass die Hausnummer nicht das einzige und nicht das richtige Sortierungskriterium ist, braucht man sich doch nicht zu wundern, dass der Rest der Zustellung ebenfalls zumindest teilweise bei diesen Zustellern dann schief läuft.

Fehlerquelle: Unwissenheit um die Wichtigkeit der richtigen sorgsamen Zustellung, keine Regressmöglichkeiten gegen die Zusteller

Vielleicht passieren die vielen Fehler auch, weil die Zusteller nicht um die Wichtigkeit der Zustellungsurkunde oder der richtigen Posteinwurf kennen oder Ihnen dies nicht bewusst oder nicht wichtig ist, kann die Justiz keine rechtlichen Konsequenzen auf das mittlerweile marode Postzustellungssystem stützen wollen. Vielleicht liegt auch die Fehlerquelle darin begründet, dass sie Zusteller mit ihrer Postanschrift nicht namentlich bekannt sind und nicht erfragt werden können und nicht auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden können bzw. auch nicht als Zeugen vor Gericht für Fehler bei der Zustellung dann benannt werden können, weil deren ladungsfähige Anschrift nicht bekannt sind.

Die Post funktioniert zumindest in einigen Zustellbezirken nicht mehr

Kurzum: die Post funktioniert zumindest in einigen Zustellbezirken nicht mehr. Es gibt erhebliche Mängel bei der Postzustellung.

Berufung auf § 418 ZPO

Und wenn bzw. solange die Masse nicht auf die Barrikaden geht, wird der Einzelfall eben irgendwie durchgearbeitet und unter Berufung auf § 418 ZPO der einzelne eben abgewatscht. Der einzelne ist unerheblich, es lebe das System. Auf Einzelschicksale kann da doch keine Rücksicht genommen werden. Und solange man nicht selbst betroffen ist, gibt es ja keinen Grund sich hier aufzuregen oder zu empören.

§ 418 ZPO lautet wie folgt wörtlich:


„Beweiskraft öffentlicher Urkunden mit anderem Inhalt

(1) Öffentliche Urkunden, die einen anderen als den in den §§ 415417 bezeichneten Inhalt haben, begründen vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen.

(2) Der Beweis der Unrichtigkeit der bezeugten Tatsachen ist zulässig, sofern nicht die Landesgesetze diesen Beweis ausschließen oder beschränken.

(3) Beruht das Zeugnis nicht auf eigener Wahrnehmung der Behörde oder der Urkundsperson, so ist die Vorschrift des ersten Absatzes nur dann anzuwenden, wenn sich aus den Landesgesetzen ergibt, dass die Beweiskraft des Zeugnisses von der eigenen Wahrnehmung unabhängig ist.“

Aber ist denn die Zustellung durch einen postalisch nicht oder nicht ausreichend ausgebildeten Mitarbeiter einer Subunternehmerfirma eine solche Erstellung einer öffentlichen Urkunde?

Fraglich ist da allerdings schon, ob ein postalisch ungelernter Mitarbeiter einer Subunternehmerfirma der Post eine solche Urkundsperson ist. Justiz und Behörden wollen dies allerdings so sehen. Aber ist denn die Zustellung durch einen postalisch nicht oder nicht ausreichend ausgebildeten Mitarbeiter einer Subunternehmerfirma eine solche Erstellung einer öffentlichen Urkunde?

Typische Abwehrreaktion von Richtern, Beamten, Geschäftsstellenmitarbeitern

Wenn man Geschäftsstellenmitarbeiter, Beamte oder Richter mit dem Problem konfrontiert und darlegt, dass ein Schreiben von ihnen nicht angekommen ist, sind diese völlig überrascht oder tun jedenfalls so und behaupten teilweise sogar, dass sie noch nie etwas von einem Untergang bei der Post gehört hätten oder dass dies bei ihnen noch nie vorgekommen wäre und tun so, als wäre das das Erste und Neueste wäre, was sie nun hier hörten. Unterschwellig spielt da so etwas mit hinein, dass die Aussage, dass man das Schreiben nicht erhalten hat, nicht glaubwürdig sei.

Typische Masche: Hat man die Post nicht erhalten, wird man als Lügner hingestellt

Man wird quasi als Lügner und völlig unglaubwürdig dargestellt. Was nicht sein soll, das nicht sein kann. Inzident wird einem dabei suggeriert, als sei das nur eine faule Ausrede, als gäbe es so etwas nicht und die Post würde natürlich selbstverständlich ankommen. Erst recht gilt das mit per Postzustellungsurkunde versandten Schreiben. In solchen Fällen wird dann stets oder zumeist zumindest darauf gepocht, dass man doch den Nachweis der Zustellung durch die Postzustellungsurkunde habe. Dann müsste er das Schreiben auch zugegangen sein.

Verallgemeinerungen sind weder richtig, noch sind sie hier beabsichtigt

Das machen natürlich nicht alle Richter, Geschäftsstellenmitarbeiter, Beamte so … einige sind sehend und verstehen das Problem, andere scheinen es nicht sehen zu

Warum soll ein Postzusteller Post verschwinden lassen – da hat er doch gar kein Interesse

Die Rückfrage, die man häufig an diesen Stellen hört, ist, warum ein Postbeamte so etwas tun sollte. Warum sollte der der Post verschwinden lassen. Daran hat er doch gar kein Interesse.

Da schwingen gleich mehrere Fehlvorstellungen mit. Erstens gibt es keine Postbeamten nunmehr, die die Post austragen. Zweitens trägt die Post nicht einmal selbst durch eigene Mitarbeiter die Post raus, sondern zumindest in einigen Bezirken durch Subunternehmer. Diese wiederum haben jedenfalls postalisch ungelernte Hilfskräfte, die unter erheblichem Zeitdruck viel zu große Bezirke in viel zu wenig Zeit haben um die Mengen an Brief- und Werbesendungen abzuarbeiten und an die Empfänger zu verteilen.  Hinzu kommen zumindest vereinzelt erhebliche Sprachprobleme. Und für die Postverteiler ist es nur ein Job um Geld zu verdienen, keine Passion und keine Berufung.

Keine Berufung, keine Erfüllung, keine Lebensaufgabe

für die Zusteller ist die Aufgabe keine Berufung, keine Erfüllung, keine Lebensaufgabe. Es ist ein einfacher Dr. Geld bringen möglichst rasch erledigt werden muss. Das Grundprinzip dürfte daher sein, möglichst rasch mit der Arbeit fertig zu werden. Ob der nun einen Brief falsch eingeworfen wird oder nicht, dürfte für die meisten keine Rolle spielen und auch ihr Ehrgefühl nicht tiefgreifend störend beeinflussen. Insoweit wird keiner von diesen Zustellern schlecht schlafen können, wenn er einen Brief oder eine Postzustellungsurkunde falsch eingeworfen oder ausgefüllt hat oder sonst irgendwie entsorgt hat.

Hauptsache unauffällig fertig werden

Dabei hat er doch ein primäres eigenes Ziel: zeitgemäß fertig werden, nur weg mit der Post, nicht negativ auffallen und keine Beschwerden oder Abmahnungen sich einfangen. Und bevor er übergründlich jeweils mehrere Stunden Überstunden macht und dann von seinem Chef gefragt wird, ob er überfordert sei, wird er sich schon zu helfen wissen und die Post in die Kästen werfen. Vielleicht glaubt oder hofft er auch darauf, dass die fehlerhaft zugeiteile Post von den Nachbarn wechselweise dann untereinander untereinander ausgetauscht wird. Hauptsache sein Wagen/Fahrrad/Postkorb ist rechtzeitig leer und die Postzustellungsurkunden kommen vollständig ausgefüllt wieder zurück. Dass diese ordnungsgemäß ausgefüllt sind und alle wieder zurückkommen, wird auch kontrolliert.

Keine stichprobenweisen Kontrollen, ob die Post ordnungsgemäß ausgetragen wurde

Ob aber die Zustellung korrekt erfolgt, wird nicht kontrolliert. Wo die andere Post landete, wird auch nicht kontrolliert. Und wo was eingeworfen wurde, kann kein Mensch kontrollieren.

Es wird höchste Zeit für eine Reform der § § 182 f., 418 ZPO

Ich bin hier weit weg von irgendwelchen Pauschalierungen. Ich möchte auch niemanden etwas unterstellen. Allerdings ist aufgrund der Vielzahl der gravierenden Mängel geben es unmöglich daran zu glauben, dass die Postzustellung und auf die Postzustellungsurkunde noch generell funktionieren. Es ist keineswegs so, dass die nicht Zustellung einer Postzustellungsurkunde eine Ausnahme wäre.  Die fehlerhafte Zustellung kann doch nicht zu Lasten des Empfängers gehen.

Falsches Herunterspielen der Probleme durch die Post

Auch wenn die Post das Problem der mangelhaften Zustellung zu bagatellisieren versucht, in dem sie darauf verweist, dass das doch nur ein geringer Prozentanteil sei, sind dem zwei wesentliche Argumente entgegenzusetzen: Erstens muss sich die Justiz fragen lassen, ob ein gewisser nicht unerheblicher Anteil von nicht ordnungsgemäß zugestellten Briefen, die die Empfänger nicht erreichten die Zustellungsvermutung erlaubt mit den entsprechenden Konsequenzen für die Betroffenen, die dann zu Unrecht Rechtsnachteile unwiederbringlicher erleiden.

Zweitens setzt die Post ihr gesamtes Post- und Paketaufkommen in Relation zu den fehlerhaften Postzustellungsurkunden und verschwundenen Briefen. Damit werden Obstplantagen mit einzelnen Äpfeln verglichen. Die richtige Frage wäre doch, wie viele Buszustellungsurkunden es gibt und wie viele davon nicht zugestellt werden oder fehlerhaft u eine Zustellung behauptet wird, die gar nicht stattgefunden hat oder nicht stattgefunden haben kann. Hierzu wird seitens der Post nichts veröffentlicht. Dabei wäre es doch auch interessant, von den einzelnen Gerichten oder Behörden mal zu erfahren, wie viele Betroffene sich über die Nicht-Zustellung einer angeblich per Zustellungsurkunde bewirkten zuzustellenden Sendung beschweren. Das gleiche gilt natürlich auch für verschwundene Briefe, die nur mit einfacher Post versandt wurden. Statistiken hierzu werden von Behörden und Gerichten leider nicht veröffentlicht.

Keine Reparaturmöglichkeit – keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sind für diese Betroffenen im Regelfall nicht zu erreichen, da Sie aus Sicht einer ordnungsgemäßen Zustellung die Fristen selbstverschuldet versäumt haben, darf doch angeblich die Schreiben Ihnen ordnungsgemäß zugegangen sind, wenn man an die Richtigkeit der Zustellung glaubt. Das wird im Einzelfall noch nicht überprüft, sondern an die Richtigkeit der Zustellungsurkunde geknüpft. Was das für Menschen sind und welchen Ausbildungsstand die haben und mit welcher Profession und Sorgfalt Sie dann diese gelben Briefe verteilen, wird dabei nicht näher hinterfragt. Bleibt nur zu wünschen, dass die entsprechenden Richter und Beamten ebenfalls unter solchen Zustellungsurkunden, leiden und Ihnen wichtige Entscheidungen dann gar nicht bekannt gegeben werden, die Zustellungsfiktion Ihnen aber dann mit erdrosselnde Wirkung von anderen Beamten und anderen Richtern in deren Verfahren dann entgegengeschleudert wird.

Zu wenig Protest -resignieren alle schon?

Faszinierend ist für mich, dass es nach den Gesprächen, die ich mit Kolleginnen und Kollegen oder auch mit Steuerberatern führe, diese das Problem kennen, viele darunter leiden, aber irgendwie keiner dagegen so richtig energisch meckert und wehrt.

You Tube

Mehr dazu? Schauen Sie doch mal auf meinem Videokanal:

oder:

Oder schauen Sie sich doch mal die ausführlicheren Beiträge hierzu an:

In der StBp (= die Steuerliche Betriebsprüfung) habe ich 2025 auf Seiten 159-163 zu den Postzustellungsurkunden einen Fachaufsatz veröffentlicht.

RA Dr. Burkhard

RA Dr. Burkhard, der Spezialist im streitigen Steuerrecht, Steuerstrafrecht, bei Betriebsprüfungen, digitaler Verprobung, Kasse, Kassennachschau, Schätzungen, Scheinrechnungen, Zollstrafrecht, Schwarzarbeit, Selbstanzeige, Tax Compliance, 069-870 05100 oder 0611 – 890910 oder 06128 – 60502000, der Vollprofi unter den Profis.

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