Die Ungerechtigkeiten der Grundsteuer
Die Ungerechtigkeiten der Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer. Sie lastet auf dem Grundbesitz des Eigentümers.
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Sie ist eine ungerechte Steuer. Denn der Eigentümer des Grundstücks spart, rackert und finanziert das Grundstück. Er zahlt Grunderwerbsteuer, also eine Verkehrssteuer, ähnlich der Umsatzsteuer, bloß weil er erwirbt. Er zahlt Erschließungskosten. Das kann man verstehen, weil die Gemeinde die Erschließung des Grundstücks vornimmt, also Kanal, Straße und Bürgersteig (soweit überhaupt vorhanden) herstellt. Ferner werden in die Straße noch Strom, Wasser und vielleicht auch noch Leitungen für öffentliche Straßenlampen und gegebenenfalls Verkehrsampeln und andere Sachen eingebaut. Damit sind die Erschließungskosten die anteiligen Anbindungskosten für Zuwege und Versorgung und Entwässerung. Dass die Gemeinde hierfür anteilig Gebühren verlangt von jedem Eigentümer, ist verständlich, absolut in Ordnung und auch Interessen gerecht. Diese Kosten zur Anwendung des Grundstücks werden aber mit den Erschließungskosten anteilig nach Länge des an der Straße anliegenden Grundstücks umgelegt. Damit entstehen der Gemeinde letztendlich keine weiteren Kosten wegen dieses Anlegers. Abwassergebühren zahlt der Eigentümer direkt. Frischwasser zahlt der Eigentümer ebenfalls direkt. Soweit er Strom bezieht, zahlt er diesen direkt an das Versorgungsunternehmen. Gleiches gilt für Gas oder andere Versorgungsleistungen. Was macht also die Gemeinde? Warum will die auch noch Grundsteuer haben?
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Und wird der Kanal erneuert oder andere Maßnahmen an der Straße gemacht, wird dies durch eine weitere Erschließungskostenbeiträge einfach auf die anliegenden Eigentümer umgelegt. Warum zahlt also der Eigentümer Grundsteuer?
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Die Antwort ist einfach: Bloß weil der Eigentümer hier etwas hat, wird ihm etwas weggenommen. Es ist eine Substanzsteuer oder Besitzsteuer und die bösen Reichen, die hier vielleicht auch noch Mietraum zur Verfügung stellen, den man so dringend benötigt, können ja zur Kasse gebeten werden. Substanzsteuer bedeutet nichts anderes als dass derjenige, der was hat, das anteilig weggenommen bekommen.
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Und wenn man hier mir an dieser Stelle entgegenhalten möchte, dass viele auch vielleicht das Grundstück bloß geerbt haben und sich damit nichts vom Munde abgesperrt haben, ist natürlich zu bedenken, dass dies vielleicht Erbschaftsteuer bezahlt haben und darüber hinaus in der Generation davor dann diese Werte geschaffen wurden und schon einmal versteuert wurden. Denn auch von diesen ist doch das Gebäude aus versteuerten Geldern bezahlt worden, die diese sich dann vielleicht vom Munde abgesperrt haben.
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Und wenn man gegen die Reichen wettert, weil die so viel haben und man denen ruhig was wegnehmen kann, muss man natürlich bedenken, dass sich Leistungen rentieren muss. Wenn ich Leistung Hochbesteuerung darüber hinaus das angesparte weiter besteuerte, fragt man sich doch irgendwann, wenn nichts mehr übrig bleibt, für was Mandant sparen soll. Für was soll man Werte schaffen, wenn man ohnehin immer alles abgenommen bekommt. Damit wird man eine freiwillige Vorsorge und ein freiwillig geschaffen von Wohnraum für andere den Deutschen abgewöhnen. Das kann wohl nicht ernsthaft der Weg sein.
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War Und wenn man die Reichen schröpfen will, trifft es die falschen, da die Grundsteuer bei den vermieteten Objekten regelmäßig auf die Mieter abgewälzt wird, die sie als Nebenkosten neben der Mieter tragen müssen. Dass hier längst eine Miete neben der Miete durch die immens gestiegenen Nebenkosten entstanden ist und viele sich dann die Gesamtbelastung nicht mehr leisten können, ist eine ganz andere Frage. Diese ideologische Verblendung, dass man die Reichen immer weiter belasten muss um damit um zu verteilen, verkennt meines Erachtens, dass man Anreize schaffen muss für die Besserverdienenden, damit sie Häuser bauen oder kaufen und, Mietwohnungen erstellen lassen, diese dann ebenfalls vermieten. Das führt zwar zu weiterem Vermögensaufbau dieser fleißigen und rackernden Steuerpflichtigen, bewirkt aber andererseits das Wohnraum geschaffen wird, der von weiten Teilen der Bevölkerung benötigt bzw. gewünscht wird.
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Für was also die Grundsteuer? Dies bedeutet doch für den Eigentümer, der sich entschließt eine Wohnung oder ein Haus zu erwerben, dass er das Haus zwar erwerben darf, alle Kosten zahlen muss, aber dennoch öffentliche Abgaben in Form der Grundsteuer zahlen muss, weil er diesen Luxus hat, weil er diese Substanz hat, weil er einfach so ehrgeizig oder so sparsam ist oder sich eine Wohnung oder sein Geld bislang geschickt angelegt hatte und sich nun ein Haus oder eine Wohnung leistet. Dieses Prinzip bestraft also den, der fleißig ist, der sparsam ist und der sprichwörtlich zu etwas bringen will. Dann hat er eine Substanz die belastet wird. Derselbe, der genauso viel verdient aber sein Geld ausgibt, etwa für Urlaube Hobbys oder andere Sachen wird an der Substanz nicht versteuert, obwohl er letztendlich genauso viel hat, es aber nur ausgibt. Wieder ein anderer spart, rackert und legt das Geld in Aktien an. Der zahlt keine Grundsteuer. Dabei ist die Wertentwicklung bei seinem Depot vielleicht besser als die Wertentwicklung bei der Immobilienanlage. Gerecht? Und der benutzt ausschließlich genauso die öffentlichen Straßen und Wege und lebt genauso in der Gemeinde, zahlt aber keine Grundsteuer.
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Also knüpft die Grundsteuer bei dem Steuerpflichtigen an, der so dumm und uneinsichtig ist, sich eine Immobilie zu kaufen. Ist also die Grundsteuer einer Art dummen Steuer? Würde er das Geld ausgeben oder sich Aktien, Bitcoins oder Gold kaufen, würde er jedenfalls keine Grundsteuer zahlen. Das ist also das Anlagesegment Grundstück, dass ihm eine Bekanntschaft mit der Grundsteuer einbringt, während andere Anlagen nicht vergleichbar besteuert werden. Und derjenige der Erlass auf den Kopf haut und ausgibt, mit der Grundsteuer jedenfalls auch nichts zu tun. Ist also diese Substanzsteuer eine Abschreckungssteuer um zu verhindern dass steuerpflichtige Grundstücke erwerben? Wenn Steuerrecht auch Lenkung bedeutet und der Staat ein bestimmtes Handeln bevorzugen möchte und fördern möchte ein anderes Handeln er nicht möchte, muss man dann aus dieser Besteuerung der Grundbesitzer schließen, dass der Staat möchte, dass wir kein Eigentum bilden? Ist es das, was uns die Grundsteuer im Sinne einer steuerrechtlichen Steuer- und Lenkungslehre vermitteln möchte?
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Bei unserem Steuerpflichtigen, den wir hier einmal herausgreifen, ist die Sache einfach: Hat er nichts, muss auch nichts zahlen. Dieses Leistungsfähigkeitsprinzip oder besser auch nicht-Leistungsfähigkeitsprinzip sorgt natürlich dafür, dass viele Bürger lernen, lieber nicht zu machen und lieber Bürger Geld zu beziehen, als zuarbeiten, sich was zu Abend zu sparen und sich was zu erwerben. Das sprichwörtliche aus dem schwäbischen kommende „schaffe, schaffe Häusle bauen“ findet sich jedenfalls in der Grundsteuer nicht wieder. Dort wird der bestraft, der Grundbesitz hat und muss dafür zahlen.
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Generell ist also die Grundsteuer sehr problematisch, da die Parteien doch angeblich eine Vermögensbildung in der Bevölkerung wünschen. Wir bekommen erzählt, wir sollen uns selbst und unsere Rente kümmern, selbst um unsere Pflegeversicherung und sollen selbst abgesichert leben. Dazu wird es auch gehören, sein Heim für sich selbst zu haben, dann braucht man keinen Traum und man ist unabhängig. Man kann für sich selbst sorgen. Das spiegelt sich aber nicht in der Grundsteuer wieder. Nicht mal das eigene normale Einfamilienhaus wird von der Grundsteuer freigestellt.
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Und diejenigen, die mehr Wohnraum, mehrere Immobilien haben und damit sehr sozial für andere Wohnraum zur Verfügung stellen, die müssten doch eigentlich belobigt werden, da der Staat es nicht selbst hinbekommt, ausreichend Wohnraum für alle zur Verfügung zu stellen. Wie passt da die Grundsteuer in die heutige Zeit, in der Wohnraum dringend benötigt wird und mehr gebaut werden soll?
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Diese Umverteilung von denen, die sich ein Leben lang ein Haus von dem Mund absparen und immer weiter geschröpft werden, muss auch Grenzen haben. Es wird Zeit ganz grundlegend über die Grundsteuer nachzudenken. Es ist ungerecht, diejenigen, die sich anstrengen und abstrampeln und für etwas arbeiten und kämpfen, dann dadurch zu bestrafen, dass sie sich nicht auf die faule Haut legten, nicht in Urlaub fahren und sich nicht in das soziale Netz fallen lassen, wenn sie keinen Job oder kein Geld haben, sondern die für Eigentum, für Wohlstand sorgen und natürlich auch für sich selbst sorgen. Wie lässt es sich sozial rechtfertigen, dass diese fleißigen Beinchen dadurch einfach abgestraft werden, dass der erarbeitete Wohlstand auf andere umverteilt und die Umverteiler sie mit weiteren Steuern belasten wollen? Die Gleichmacherei, Neuwahl hinterher jemand etwas mehr hat, ist doch schlicht ungerecht. Die Frage ist doch zu stellen, warum der Mehr hat und wenn der für zwei gearbeitet hat, darf er doch auch mehr haben. Warum rechtfertigt dies dann weitere Abgaben? Und hätte er anders angelegt, wäre sein Kapitalstamm nicht mit dieser Substanzsteuer belegt. Hätte er keinen Grundbesitz gekauft, sondern Aktien oder Gold, müsste er keine Grundsteuer zahlen.
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So ein Haus zu kaufen oder zu bauen bringt Wohlstand in die Gemeinde. Es bringt natürlich erst einmal Aufträge für die ganzen Baufirmen, um das Objekt zu erstellen. Darüber hinaus bringt es eine ganze Reihe von Folgeaufträgen, um das Objekt instandzuhalten, zu erneuern, zu renovieren, gegebenenfalls anzubauen usw.
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Und es bringt der Gemeinde weiteren Wohlstand, da die Eigentümer sichere Kunden bei der Wasserversorgung, bei der Elektrizitätsabnahme und der Stromversorgung und der Entwässerung sind, also Abwassergebühren wegen Nutzung der Abwassereinleitung zahlen. Wenn dieser Hauseigentümer in der Gemeinde wohnen, kaufen seinen dortigen Geschäften ein, sorgen dafür dass öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden und machen das Leben in der Stadt lebenswert. Die Stadt ist dann keine Geisterstadt wenn nur leer stehende Häuser und Wohnungen dort stehen.
Damit werden die meist als Eigenbetriebe geführten Wasserversorgungs-unternehmen und Kläranlagen der Gemeinden auf Jahre und Jahrzehnte hinaus benötigt und dies bringt wieder Arbeitsplätze und weitere Umsätze und Gewinne.
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Und ein solches Grundstück bringt der Gemeinde letztendlich Reichtum und Wohlstand, da natürlich dort die Straßenzüge dann nicht veröden und vereinsamen und es keine Geisterstadt wird, Geschäft sich ansiedeln vom Friseur über Bäcker, Metzger Wirte, Autohäuser usw.. Die Entwicklung floriert und damit entstehen weitere Steuereinnahmen der Stadt in Form der Gewerbesteuer. Betriebe können erweitern und expandieren, stellen Mitarbeiter ein, die natürlich Wohnungen brauchen und wenn Wohnungen vorhanden sind, können diese auch angemietet werden. Kurzum: Diese Wohnungen oder Häuser der Eigentümer sorgen für ein Wachstum, für verlässliche Strukturen und für die Möglichkeit eines gewissen flächendeckenden Reichtums und Wachstums der betreffenden Gemeinde bzw. der Stadt. Natürlich sind die Eigentümer dieser Wohnungen nicht ganz altruistisch: Sie wollen auch etwas davon haben. Das ist auch in Ordnung, da natürlich derartige Eigentumsbildungen im Interesse aller sind, da nur so dieses System funktioniert.
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Gleichwohl ist die Gier der Kommunen und der Schrei nach Geld bei der Grundsteuer stets vorhanden gewesen und durch die Grundsteuerform 2022/2025 erheblich gewachsen: Wen kann man schröpfen? Die bösen Eigentümer, die hier so reich sind. Dass hier die Immobilien vielleicht von Generation zu Generation übereignet wurden, kann zum Teil auch sein. Nicht jeder der heutigen Grundbesitzer hat sich das alles Vormund abgesperrt und selbst erarbeitet. Manche hat auch geerbt. Aber selbst dann, wenn heute die Erbengeneration diese Immobilie besitzt, so ist doch dieses Haus und dieses Grundstück von den Eltern oder Großeltern erarbeitet, erspart und gekauft worden. Sollte es dann gerechtfertigt sein, in der Folgegeneration das mühsam erarbeitete Objekt mit einer Substanz Steuer zu belegen? Sagen wir dann all denen, die heute Immobilienwerte schaffen und Grundstücke kaufen und bebauen, dass sie vielleicht freigestellt werden, dann aber in der Folgegeneration der Staat zuschlägt. Bekommen dann die Erben alles abgenommen? Ist das gerecht? Wie ist das mit der Eigentumsgarantie aus Art 14 GG? Die Ungerechtigkeiten der Grundsteuer …?
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Das ist übrigens gleich das nächste Thema: Verstirbt der Eigentümer, freut sich die Erbschaftsteuer. Das Haus gehört also einem und es gehört ihm doch nicht. Stets kassiert der Staat hier mit. Und dann wundern sich einige Politiker, dass keine neuen Grundstücke gekauft werden, keine neuen Häuser gebaut werden, andererseits aber doch dringend Wohnungen gebaut werden müssten, aber keiner will bei einem schwierigen Umfeld, in dem die Kosten explodieren, die politische Lage unsicher ist und man als Investor ohnehin nur zur Kasse gebeten wird, kaufen oder investieren. Die Ungerechtigkeiten der Grundsteuer …?
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Die Grundsteuer ist eine ungerechte Steuer. Sie sorgt dafür, dass der Steuerpflichtige, der eine Immobilie kauft oder baut nie wirklich (Allein-)Eigentum an dieser hat, sondern stets Grundsteuer zahlen muss und wenn der verstirbt, seine Erben Erbschaftsteuer zahlen müssen. Und beim Verkauf der Immobilie binnen der ersten zehn Jahre muss er auch noch auf einen eventuellen Gewinn Spekulationssteuer zahlen. Und kauft oder verkauft er mehr als drei Objekte in fünf Jahren, ist er auch gleich gewerblicher Grundstückshändler und seine gesamten Immobilieneinkäufe und Verkäufe kann er dann zu seinem normalen Steuersatz bei der Einkommensteuer versteuern. Die Ungerechtigkeiten der Grundsteuer …
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Es ist die alte Leier von Sozialneidern und Umverteilern, die denen, die sich jahrelang krummgelegt und geschuftet haben und gelagert haben und nun dafür etwas Wohlstand sich erarbeitet haben, diesen Wohlstand den Reichen nicht gönnen. Aber diese Gruppe der Bevölkerung als reiche zu bezeichnen ist er auch schon stigmatisierende. Vielleicht sind das nur die Fleißigen oder die wirtschaftlich intelligent oder auch nur mit Fortüne Anlegenden oder die workaholics? Das Bild des neidischen Sozialisten, der nichts arbeitet, der permanent in Urlaub führt, dann aber den reichen Kapitalisten beneidet, der doppelt so viel arbeitet, der sich alles vom Mund erspart und sich schließlich ein Grundstück und ein Haus leisten kann und dabei aber erhebliche Risiken hat, weil er natürlich die Finanzierung stemmen muss und Renovierungen und Baufehler und Erneuerungspflichten erfüllen muss, ist vielleicht polarisierend, aber eine erschreckende Erkenntnis.
Was ist mit dem Spruch: Vom Tellerwäscher zum Millionär? Kann man das nicht auch in Deutschland auch?
Warum macht man es nicht? Warum versucht man es nicht? Haben nicht alle grundsätzlich die gleichen Chancen? Natürlich gibt es Unterschiede. Ist vom Elternhaus schon Geld da ist, ist es einfach einfacher in das Berufsleben zu starten. Aber grundsätzlich kann jeder jeden Schulabschluss und jede berufliche Ausbildung wählen und erlernen und sich qualifizieren. Jeder ist seines Glückes Schmied. Das geht doch schon bei der Berufswahl los. Wenn man nicht arbeiten möchte, einfach nur einen Job möchte, bei dem man möglichst viel Geld verdient, aber keine Risiken hat und nicht viel leisten muss, wird man eben vielleicht nicht zu einem Haus in frühen Jahren kommen oder gar zum mehreren. Aber sind daran die anderen Schuld oder ist es nicht vielmehr so, dass man so schläft, wie man sich bettet?
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Erfreulich ist es auch, wenn der reiche Bauwillige ein Grundstück erwirbt und bauen möchte, dann aber das Bauamt ihm die Hölle heiß macht und „1000 Probleme“ bei dem Bauantrag bereitet, diesen nur äußerst zögerlich bearbeitet und dann irgendwelche Zwischenfragen stellt und so mehrere Monate bis zur Erteilung der Baugenehmigung vergehen. Dann macht schon der Beginn so richtig Spaß. Und ist dann irgendetwas falsch gebaut oder zu viel gebaut, bekommt dieser steuerpflichtige Bauherr ohnehin Ärger mit der Baubehörde. Recht geschieht es ihm. Warum investiert er auch in Immobilen? Da ist vielleicht die Kapitalanlage einfacher und unproblematischer. Das Problem ist: In der Kapitalanlage bei der Bank kann keiner wohnen. Aber dafür, dass er Wohnraum schaffen will, bekommt er keinen Orden. Da läuft irgendetwas schief in der Politik.
Wenn man doch Wohnraum haben möchte und den Bau der so dringend benötigten Wohnungen fördern möchte, müsste man doch auch den entsprechenden Nährboden schaffen und die Bauwilligen fördern und belobigen, und ihnen nicht dauernd Steine in den Weg legen. Und man muss diesen Bürgern vermittelt, dass sie natürlich nicht auf Sand bauen, sondern die geschaffenen Güter auch wertmäßig in die nächste Generation übertragen dürfen. Hier muss also die Erbschaftsteuer und die Grundsteuer den entsprechenden Nährboden schaffen und darf nicht enteignungsgleiche Eingriffe darstellen.
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Aber zurück zur Grundsteuer: Wenn also einer so verrückt ist, zu bauen oder zu kaufen, dann geschieht es ihm ganz recht. Dann kann auch ordentlich Grundsteuer zahlen. … Wirklich? Ist das so? Die Ungerechtigkeiten der Grundsteuer …?
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Warum soll man überhaupt akzeptieren, dass sich Leistung lohnen können soll? Wenn doch viele andere ein bequemes Leben führen und Dienst nach Vorschrift machen und sich nicht engagieren, warum darf der andere, der so bekloppt ist und so viel arbeitet, sich hinterher mehr leisten können? Das geht so nicht! Das muss man dem doch wieder abnehmen. Immerhin sind wir doch Sozialstaat. Das müssen doch die Reichen einsehen. Wir haben also offenbar das Motto: Wir bestrafen den fleißigen und nehmen ihm möglichst viel ab. Das sagt zwar keiner laut. Das ist aber so. Leistung darf sich nicht rentieren. Leistung und die wirtschaftlichen Erfolge müssen hoch besteuert werden.
Lasst uns doch daran gemeinsam arbeiten, dass wir hier bald keinen mehr haben, der sich engagiert, der kämpft und der eigene wirtschaftliche Risiken eingeht, um es zu etwas zu bringen. Nehmen wir doch dem Letzten alles ab. Das ist doch gerecht – oder? Die Ungerechtigkeiten der Grundsteuer …
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Und bei der Rente und bei der Pflege sollen wir selbst möglichst eigene Versicherung abschließen. Diejenigen die ein Haus haben, können doch zumindest schon einmal mietfrei leben und auch so später für sich selbst sorgen. Das ist doch auch ein Teil gegen die Altersarmut. Das alles muss besteuert werden? Sind das die Reichen, den wir alles abnehmen müssen?
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Also haut kräftig drauf auf die Grundbesitzer und erhöht die Grundsteuer um das 5-fache oder 20- fache oder 50- fache. Nehmt ihnen doch alles ab. Aber wundert euch nicht, wenn keiner mehr bauen möchte und es dann eben keine Mietwohnungen gibt. Und der Staat bekommt es schließlich nicht alleine hin. Das sehen wir dauernd: Bei dem Versprechen, 400.000 neue Wohnungen pro Jahr zu bauen, ist nicht einmal ein Bruchteil erfüllt worden. Und die Ziele, weil so schwer zu erreichen, sind mittlerweile längst politisch aufgegeben. Das Problem: Wer baut den dringend benötigten Wohnraum?
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Und wenn wir einen kurzen Blick ins Tierreich machen: Warum wird der Löwe im Tierreich nicht bestraft, der jagt, ein Zebra erlegt und warum darf er das dann selbst fressen und warum wird es ihm nicht abgenommen und umverteilt? Warum erklären wir dem nicht, dass er zwar die Arbeit hatte, auch den Erfolg hatte, auch die Risiken hatte während der Jagd sich zu verletzen und nehmen ihm nun alles ab, damit die anderen Fleischfresser nun auch satt werden?
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Müssen nicht Leistung, Engagement und die Risikoübernahme belobigt und belohnt werden? Natürlich will der Bauherr und der Unternehmer oder Investor auch etwas davon haben. Warum müssen wir all diesen, die bereit sind sich hier zu engagieren etwas zu leisten, nicht den entsprechenden Nährboden bauen zum Wohle aller? Warum werden die für ihre Leistung und ihr Engagement auch noch zusätzlich besteuert? Die Ungerechtigkeiten der Grundsteuer …?
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Es wird Zeit, sich zu den Leistungsprinzipien und zu der Leistungsbelohnung wieder zurück zu besinnen. Nur denen, die sich engagieren, die hier investieren und die auch Risiken auf sich nehmen, nur denen verdanken wir alle den Wohlstand und Reichtum, den wir haben. Auf diese nur neidisch herum zu hacken, ist abwegig.
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Die Realsteuern abzuschaffen wird wohl kurzfristig nicht gelingen. Die armen Gemeinden brauchen doch das Geld. Vielleicht aber müsste man die Ausgabenkontrolle bei den Gemeinden und dem Staat mehr vornehmen und auch überlegen, warum denn die Grundbesitzer hier so herangezogen werden müssen und ob diese nicht vielmehr politisch geschont und gehegt und gepflegt werden müssen, damit die Gemeinden mittel- und langfristig eine prosperierende Wirtschaft genießen können und ausreichend Wohnraum gebaut wird.
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Die neue Reform der Grundsteuer sollte mehr Gerechtigkeit bringen. Vieles ist noch ungeklärt. Viele Ansätze mehr als fraglich und führen zu erneuten Ungerechtigkeiten. Pauschalierungen und Vereinheitlichungen bringen zwar eine Gleichheit, aber nicht eine Einzelfallgerechtigkeit. Die Ungerechtigkeiten der Grundsteuer …?
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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 wird sicherlich Anlass zu weiteren Diskussionen bei der neuen Grundsteuer geben. In diesem Urteil heißt es u.a.:
„Der Gesetzgeber hat bei der Wahl der Bemessungsgrundlage und bei der Ausgestaltung der Bewertungsregeln einer Steuer einen großen Spielraum, solange sie geeignet sind, den Belastungsgrund der Steuer zu erfassen und dabei die Relation der Wirtschaftsgüter zueinander realitätsgerecht abzubilden. Ermöglichen Bewertungsregeln ganz generell keine in ihrer Relation realitätsnahe Bewertung, rechtfertigt selbst die Vermeidung eines noch so großen Verwaltungsaufwands nicht ihre Verwendung. Auch die geringe Höhe einer Steuer rechtfertigt die Verwendung solcher realitätsfernen Bewertungsregeln nicht.“
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Gemeinden werden sich allerdings auf die neue Gesetzeslage beziehen und im Falle eines Einspruchs gegen die Grundsteuerbescheide nicht nachgeben und abhelfen wollen. Also werden zahlreiche Finanzgerichtsprozess geführt werden müssen, bis hin zum BFH und vielleicht erneut wieder bis zum Bundesverfassungsgericht.
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Dann gibt es viele Detailfragen: Was ist die richtige, angemessene Besteuerungsgrundlage, wenn man das Grundstück überhaupt besteuern darf? Ist das Grundstück bebaut oder unbebaut? Ist das aufstehende Haus bewohnbar? Welche Lage hat das Grundstück? Ist das ein Schräghang, der nur teuer oder schwierig zu bebauen ist? Hat der Eigentümer überhaupt Geld um es zu bebauen? Was ist die richtige Bemessungsgrundlage?
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Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit Urteilen vom 11.06.2024 entschieden, dass das Landesgrundsteuergesetz vom 4.11.2020 verfassungsgemäß ist (Az. 8 K 2368/22 und 8 K 1582/23). Das Finanzgericht hat jedoch ausdrücklich die Revision zugelassen. Gegen diese Urteile (Az. 8 K 2368/22 und 8 K 1582/23) wurde Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Az. des BFH: II R 27/24).
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Sind Eigentümer von Grundstücken und Immobilien der Auffassung, dass der für das jeweilige Grundstück festgestellte Grundsteuerwert zu hoch ausfällt, müssen sie nach der Rechtsprechung des BFH die Möglichkeit haben, einen niedrigeren Grundsteuerwert nachzuweisen. Dies hat der BFH in seinen am 13.6.2024 veröffentlichten Beschlüssen (BFH, II B 78/23 und II B 79/23) klargestellt.
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Fachlich erscheint die Gesetzesbegründung zur Grundsteuer bemerkenswert: Dort wird die Grundsteuer bzw. deren Höhe mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip und mit der Sollertragsbesteuerung gerechtfertigt. Dabei ist das Leistungsfähigkeitsprinzip kein hinreichender Belastungsgrund für die Grundsteuer. Das Leistungsfähigkeitsprinzip ist der Belastungsgrund für die Vermögensteuer und müsste gleichermaßen alle Vermögenswerte betreffen nicht nur isoliert Grundvermögen. Die Grundsteuer darf nicht einseitig als Vermögenswert belastet werden, während andere Vermögenswerte freigestellt sind. Umgekehrt müsste dann die Grundsteuer also das Grundvermögen herausgerechnet werden, falls der Gesetzgeber auf die Idee kommen, die an sich noch bestehende aber seit 1996 suspendierte Vermögensteuer wieder zur reanimieren.
Im Gewand der Grundsteuer darf keine Vermögensteuer erhoben werden bzw. die Vermögensteuer durch die Hintertür als verschleierte Grundsteuer erhoben werden, zumal andere Vermögenswerte nicht besteuert werden (Kapitalkonten, Gold, Bitcoins usw.). Der Sollertrag benennt ohnehin nicht einen Belastungsgrund, sondern lediglich eine Belastungsgrenze. Die Ungerechtigkeiten der Grundsteuer …
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Wichtig ist: Legen Sie fristgemäß Einspruch/Widerspruch gegen die Grundsteuerbescheide ein. Bei den kommunalen Bescheiden heißt es richtig Widerspruch, Das ist aber dasselbe, wie ein Einspruch, den Sie aus dem Steuerrecht ggf. schon kennen. Eine Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO können Sie zwar beantragen, diese wird Ihnen jedoch vermutlich abgelehnt. Jedenfalls wenn sie „bloß“ verfassungsrechtliche Zweifel erwähnen, wird deswegen keine Aussetzung der Vollziehung gewährt werden. Dann verfassungsrechtliche Zweifel müssen Sie zwar von Anfang an vortragen, wenn solche aus Ihrer Sicht bestehen, werden aber vielleicht nicht unbedingt zum Erfolg führen. Denn wenn ein wirksames Gesetz wie hier mit der Grundsteuer erst mal vorhanden ist, wird man es auch erst einmal anwenden. Damit können Sie zwar streiten, müssen aber vermutlich die Grundsteuer erst einmal zahlen.
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Der Einspruch/Widerspruch jedenfalls per se hindert nicht die Zahlungsverpflichtung. Also muss der Anspruch begründet werden und der ADV Antrag gestellt werden, der natürlich auch mit den Gründen aus der Einspruchsbegründung begründet werden kann. Wenn das aber „nur“ verfassungsrechtliche Bedenken sind, muss Ihnen bewusst sein, dass dies möglicherweise ein Weg bis zum Bundesverfassungsgericht auch erfordert.
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In den unteren Stationen muss zwar Verfassungsrecht auch berücksichtigt werden, man wird aber eben dort vermutlich auf das erst mal bestehende Gesetz verweisen und unterstellen, dass dieses verfassungskonform ist, sonst wäre es doch nicht beschlossen worden und man wird daher versuchen dessen Gesetzesvollzug umzusetzen.
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Sich gegen die Grundsteuer zu wenden, dürfte also ein langwieriger, kostenintensiver und harter Weg werden. Anders ist es vielleicht, wenn sie außer verfassungsrechtlichen Bedenken oder Grundsatzfragen konkrete Fehler in der Anwendung erkennen können. Solche Einzelfallfehler können durchaus schnell und erfolgreich verfolgt werden. Die Grundsatzdiskussion und die Grundsatzfragen werden indes langwierig mit höchst ungewissen Erfolgsaussichten werden.
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Ob und inwieweit Sie Erfolg irgendwann haben werden, kann keiner vorhersagen und Ihnen niemand versprechen. Und der Frontalangriff, wie ich ihn oben exemplarisch dargestellt habe, dass die Grundsteuer eine per se ungerechte Steuer ist, wird man sowieso bei den Gemeinden und Kommunen bzw. den Finanzgerichten nicht gelten lassen wollen. Dies steht jedenfalls zu befürchten. BFH und Finanzgerichte werden natürlich abwägen, wie wenig Geld das für Sie als reicher Grundstückseigentümer ist, was Sie gemäß angefochtenem Grundsteuerbescheid zahlen sollen und wie viele Milliarden die Gemeinden insgesamt verlieren, wenn man die Grundsteuer nicht für verfassungskonform hält.
Das ist zwar nichr die in Ihrem Rechtsstreit aufgeworfene Rechtsfrage, was das insgesamt auch für andere Verfahren vielleicht ausmacht, sondern es geht ja nur um das zweiseitige Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Gemeinde, um vielleicht 1.500 € Grundsteuer p.a., die hier in dem einen streitigen Jahr festgesetzt wurden. Das wird weder Sie umbringen noch die Gemeinde. Die Ungerechtigkeiten der Grundsteuer …
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Grundsteuermesszahl: Mit Inkrafttreten der Grundsteuerreform ab 2025 gilt für alle bebauten und unbebauten Grundstücke eine Grundsteuermesszahl von 0,34 ‰, eine Ausnahme bilden allerdings Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum – hier beträgt die einheitliche Grundsteuermesszahl 0,31 ‰. Gerecht? Kann das Schema auf alle Einzelfälle passen?
Die Berechnungsformel lautet: Grundstückswert (ehemals Einheitswert) mal Steuermesszahl mal Hebesatz.
So weit, so gut. 11 Bundesländer haben das Bundesmodell übernommen, 4 gehen eigene andere Wege. Gerecht?
Bei gemischt genutzten Objekten kann schnell das Objekt zum Bürohaus und damit zu dem teureren Objekt werden. In manchen Bundesländern sind die Nutzungen auf 45 ‰ (so z.B. in Berlin) bis 72 ‰ heraufgesetzt …. wenn man in scheinbar vergleichbaren Objekten wohnt, können sich da herhebliche Unterschiede zum Nachbarn ergeben. Wohnt mal also im Haus nebenan oder gegenüber, können völlig unterschiedlich hohe Grundsteuern anfallen. Gerecht?
Der Bundeskanzler Schilz hatte versprochen, dass die Grundsteuer aufkommensneutral erhoben wird. Das meint nicht, dass das Einkommen des Einzelnen nicht tangiert wird. Er sagte nicht einkommensneutral. Nur das Aufkommen der Gemeinden soll nicht steigen. Die Belastung für den Bürger kann sehr wohl steigen. Damit müssten sich Erhöhungen und Senkungen ausgleichen. Man hört nur alle stöhnen, es wird teurer. … wo sind die anderen, bei denen es billiger wird? Das müsste sich doch die Waage halten …?? Gerecht? Nein, nur anders. Und ob es aufkommensneutral ist, ist unbekannt. Wer prüft das?
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Schon die Gewichtung, dass es bei den Gemeinden um Milliarden geht, ist natürlich falsch bzw. dann geht es auch andersherum für die Klägerseite nicht um Milliarden, was natürlich eine schiefe Betrachtung ist. Im konkreten Rechtsstreit geht es immer nur um diese Festsetzung der Grundsteuer im konkreten Bescheid, also z.B. um die 1500 €, die ich hier exemplarisch angesprochen habe. Und das bringt weder die Gemeinde um, noch Sie. Trotzdem werden die Verfahren vermutlich so laufen. Und dann werden vermutlich die Finanzgerichte bei der Abwägung im Rahmen der Aussetzung der Vollziehung argumentieren, dass wohl doch das Gemeinwohlinteresse an dem Gesetzesvollzug höher steht, dass es für alle Gemeinden um Milliarden geht – und im Verhältnis dazu Sie doch die paar 100 € für Grundsteuer dann zahlen können.
Die AdV-Anträge (=Anträge auf Aussetzung der Vollziehung) werden also vermutlich abgelehnt werden. Dies folgt vermutlich aus der indirekten Überlegung, dass natürlich ein solches Urteil bzw. ein solcher AdV-Beschluss eine bahnbrechende überragende Beachtung bekommen würde, weil dieses natürlich publiziert werden würde und die Rechtsgedanken dort dann flächendeckend bei allen anderen Gemeinden genauso angewandt werden würden in der Erwartung, dass die anderen Finanzgerichte genauso entscheiden würden. Das steht zwar alles noch in den Sternen, wird aber vermutlich die Überlegung so mancher Finanzrichter sein, bei denen Sie einen entsprechenden Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen.
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Also wird es, ohne Prophet zu sein, so sein, dass Sie einen jahrelangen Rechtsstreit über die Grundsteuer werden führen müssen und mindestens mal bis zum BFH oder vielleicht sogar bis zum Bundesverfassungsgericht gehen müssen, um sich über die Ungerechtigkeit in Ihrem Fall zu beklagen. 10-12 Jahre Rechtsstreit und mindestens 100.000 € Kosten werden Sie also hier verbrauchen. Keine rosigen Aussichten, wenn man über die Rechtswidrigkeit seines Grundsteuerbescheides streiten möchte. Die Ungerechtigkeiten der Grundsteuer …
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Falls Sie hinterher gewonnen haben, freuen Sie sich. Andernfalls haben Sie eine Menge Geld verloren. Aber für die Gerechtigkeit muss man eben kämpfen. Und selbst wenn Sie gewinnen, bekommen Sie natürlich nur die gesetzlichen RVG Gebühren erstattet und mehr nicht. Dass Sie aber zu den gesetzlichen RVG Gebühren keine Spezialisten engagieren können, ist die andere Wahrheit. Die Ungerechtigkeiten der Grundsteuer …
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Und alle die, die nichts machen, werde das Geld nicht aufwenden wollen oder die Risiken scheuen, werden irgendwann bestandskräftige Bescheide haben. Die werden also nicht an ihrem Erfolg partizipieren. Ob man Einspruch einlegen kann und hoffen kann, dass die Gemeinde das Verfahren ruhend gestellt mit Blick auf etwaige Musterverfahren, bleibt abzuwarten. Diejenigen, die jedenfalls nicht fristgemäß Einspruch einlegen, haben jedenfalls bestandskräftige Bescheide. Die können dann kaum Aufbesserung hoffen. Bei denen das der Fall dann erledigt. Die müssen ohnehin zahlen. Die Ungerechtigkeiten der Grundsteuer …
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Vor diesem Hintergrund hofft natürlich die Verwaltung, dass Sie diese Rechtstreitigkeiten nicht führen und von daher das Gesetz so nach einer gewissen Welle der Aufregung sich etablieren wird und dann letztendlich doch alle zahlen und die Grundsteuerbescheide akzeptieren.
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Die Perspektive und Hoffnung der Verwaltung, dass angesichts der vorstehend geschilderten Kosten und Zeitdauern viele aufgeben werden und resignierend die Grundsteuern zahlen werden nach den neuen Grundsteuerbescheiden, dürfte nicht ganz weltfremd sein. Dann sind sie etabliert, die Ungerechtigkeiten der Grundsteuer …
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Und das Problem so mancher Rechtsuchender: Sich über die Zustände aufregen, aber dafür nichts zahlen und sich nicht engagieren zu wollen, hilft nichts. Volksdemos und Demonstrationen scheinen mir durch die neue Grundsteuer nicht hervorgerufen zu werden. Und wenn man politisch nichts macht und rechtlich nicht kämpft, wird sich das Gesetz eben durchsetzen. Egal wie falsch es empfunden wird oder wie ungerecht es sein mag. Die Ungerechtigkeiten der Grundsteuer …
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Und für die paar Wenigen, die streiten wollen, hofft man natürlich, dass diese irgendwann desillusioniert aufgeben, dass Ihnen das Geld ausgeht oder dass sie irgendwann resignieren oder letztinstanzlich dann verlieren. Die Ungerechtigkeiten der Grundsteuer …
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Sie können ja auch die Immobilie verkaufen und eine andere Anlage wählen. Aktien, Gold, Bitcoins …. oder was auch immer. Dann fallen wenigstens die Immobilienpreise und andere können dann kaufen und die Grundsteuer zahlen. Davon gibt es aber immer noch nicht mehr Wohnraum. Die Ungerechtigkeiten der Grundsteuer …
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Fragen zu den Ungerechtigkeiten der Grundsteuer? Selbst betroffen von den Ungerechtigkeiten der Grundsteuer? Dann rufen Sie den Spezialisten für streitiges Steuerrecht an: Dr. jur. Jörg Burkhard 0611-890910. Natürlich zugelassen bei allen Finanzämtern, Finanzgerichten und dem BFH. Bundesweit tätig.
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