Selbstanzeigeflut
Immer wieder hören oder lesen wir in den Medien, wieviele Mrd. die Selbstanzeigen an Mehreinnahmen erbringen. Angeblich …
Davon ausgehend, dass die meisten Selbstanzeigen wegen Hinterziehung von Kapitalerträgen, insbesondere aus der Schweiz, derzeit bei den Finanzämtern eingehen und weiter davon ausgehend, dass diese im sog. zweistufigen Modell erstellt werden, sind in diesen Selbstanzeigen starke Übertreibungen enthalten.
Da Berater den sichersten Weg für ihre Mandanten gehen müssen und das Vollständigkeitsgebot für jedes strafrechtlich relevante Jahr ausreichend Selbstanzeigevolumen erfordert, sind naturgemäß auf der ersten Stufe der Selbstanzeigen mehrfache Übertreibungen. Denn im Augenblick der Selbstanzeige haben die Mandanten keine Unterlagen über die Konten und die dortigen Erträge.
Es dürfte nicht verfehlt sein, anzunehmen, dass die realen hinterzogenen Beträge um ein Vielfaches geringer sind.
Man wird schätzen können, dass aus Sicherheitsgründen die auf der ersten Stufe geschätzten Beträge ca. 4 bis 6 mal höher sind, als die tatsächlichen Erträge. Die kommen dann auf der 2. Stufe anhand der konkreten Bankunterlagen dann zur Nachversteuerung.
Damit dürften aber die Erfolgsmeldungen des BMF bzw. die entsprechenden Berichterstattungen aus der Presse in Wahrheit um diesen Faktor (also um ein ca. 4-6-faches) zu hoch sein.

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