Anonyme Anzeige während einer BP
Anonyme Anzeige während einer BP
Ist Ihnen auch schon mal bei der Akteneinsicht in ein Fallheft der BP eine anonyme Anzeige während einer BP aufgefallen? Mir geht es in der nachfolgenden Betrachtung ausschließlich um anonyme Anzeigen.
Anonyme Anzeigen kann es natürlich immer geben. Aber sind anonyme Anzeigen vor einer Betriebsprüfung oder anonyme Anzeigen während einer BP nicht ein besonderer Zufall?
Es kann natürlich immer entweder anonyme Anzeigen kurz vor einer BP oder während einer BP geben. Die Anzeigen vor einer BP begründen dann das Prüfungsbedürfnis. Diese Anzeigen gehen dann irgendwo bei einem Finanzamt ein und sind stets anonym. Jedenfalls diese Art von Anzeigen, die mir hier in diesem Zusammenhang einfallen und auffallen.
Auffälligkeit: Richtiger Adressierung und Fachbegriffe
Sie sind aber an die richtigen Stellen adressiert und haben teilweise Fachbegriffe. Manchmal enthalten sie auch Schreibfehler und sind ganz komisch formuliert, sodass man glauben könnte es sein Ausländer gewesen oder jedenfalls jemand, der nicht sonderlich eloquent ist. Überraschend sind aber dann sehr gezielt gerichtete und an die zuständigen Behördenteile gerichtete anonyme Anzeigen.
Telefonische anonyme Anzeigen: Es bleibt nur der Aktenvermerk übrig
Teilweise werden diese Anzeigen auch telefonisch abgesetzt. Da wird nicht einmal versucht, den Anrufer zu identifizieren oder ihn zu fragen ob er nicht Einnahmen oder Telefonnummer hinterlassen möchte, falls Nachfragen bestehen. Man wundert sich teilweise wie viele Details in diesen Anzeigen enthalten sind. Offenbar macht sich auch der Anzeigenerstatter die Mühe, den angezeigten zu denunzieren. Aber er will nicht erkannt werden. Er bleibt anonym. Der gibt es nur den Aktenvermerk in der Akte, jemand habe angerufen und folgenden Sachverhalt berichtet….
Anzeigen kurz nach Beginn der BP
Dann gibt es Anzeigen, die kurz nach Beginn einer BP eingehen. Entweder gegen die bei der BP oder allgemein beim Finanzamt oder vielleicht sogar bei der Steuerfahndung ein. Auch hier berichten sie ganz dezidiert über Teile aus der Buchführung des geradezu prüfenden Steuerpflichtigen. Man wundert sich, wie bzw. woher dieser anzeigende diese Details wissen will. Genau von solch einem Fall möchte ich hier exemplarisch einmal berichten.
Anonymisierter Beispielsfall aus der Praxis
Folgende Auffälligkeiten sind mir insoweit bei der Lektüre einer Betriebsprüfungsakte aufgefallen, wobei ich natürlich Namen und Daten hier verändert habe. Das kommt letztendlich nicht auf das Finanzamt oder den Prüfer oder den Steuerpflichtigen an. Es ist ein merkwürdiger Eindruck über das was hier geschehen ist und der Verdacht, dass der Prüfer hier selbst die Anzeige lanciert hat. Aber schauen Sie selbst:
Zeitablauf
28.1.2019: Eigener Fallaufgriff, da nach Aktenlage die Kraftstoffkosten im Vergleich zu den Umsätzen zu hoch und schwankend sind (Taxibranche)
28.1.2019 Prüfungsbeginn
Prüfungsanordnung vom 29.1.2019 für 2014-2016
Prüfungserweiterung vom 5.3.2020 auf 2017-18, Begründung: Es ist mit nicht unerheblichen Änderung der Besteuerungsgrundlagen zu rechnen. Es besteht der Verdacht einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit
Verdachtsprüfungsvermerk des Betriebsprüfers
20.4.2020: Verdachtsprüfungsvermerk des Betriebsprüfers: Der Steuerpflichtige betreibt einen Taxibetrieb und Mietwagenunternehmen unter separater Steuernummer in Sprudelbach. Die für einen Taxibetrieb notwendigen Schichtzettel als Nachweis der Betriebseinnahmen wurden nicht geführt bzw. vorgelegt. Eine Kalkulation der Betriebseinnahmen nach den ermittelten Jahresfahrleistung ergab Differenzen zu den erklärten Werten. Gleichzeitig wurde eine Verprobung der gezahlten Löhne (ausschließlich Stundenlöhne) zu den gefahrenen Kilometern vorgenommen. Danach ergaben sich ebenfalls Differenzen. Gleichzeitig ist die Zahlung vor Stundenlöhnen Taxigewerbe unüblich, da sonst kein Anreiz zum Fahren besteht. Es besteht der Verdacht, dass die Betriebseinnahme nicht vollständig erklärt worden und Löhne gezahlt werden, die nicht in der Buchhaltung erfasst werden.
Einleitung der Steuerstrafverfahrens und Bekanntgabe an den Steuerpflichtigen
28.4.2020: Einleitung eines Steuerstrafverfahrens und Bekanntgabe an den Steuerpflichtigen
Telefonische anonyme Anzeige während der BP
24.6.2020: Telefonische Anzeigenaufnahme bei der zuständigen Steuerfahndung für Sprudelbach: Die Anzeige erfolgt anonym; Der angezeigte Sachverhalt wird wie folgt in einem Aktenvermerk festgehalten: „Der Anzeigenerstatter habe sich mit dem Anzeigenaufnehmenden verbinden lassen, weil in der Taxiszene bekannt sei, dass der Unterzeichner mehrere Betriebsprüfungen im Taxigewerbe in Bielefeld begleitet habe.
Auffälligkeit: Anonyme Anzeige während der BP ohne harte Fakten
Er wolle folgenden Sachverhalt beim Unterzeichner zur Anzeige bringen: Der Steuerpflichtige betreibt in Sprudelbach ein Taxiunternehmen mit mehreren Konzessionen. Der Anzeigenerstatter gab an, dass der Angezeigte mindestens fünf Taxikonzessionen habe. Er fahre mit seinen Fahrzeugen im Zweischichtbetrieb.
Der Angezeigte soll zudem in erheblichen Umfang Betriebseinnahme nicht erklären sowie die Taxifahrer zum Teil schwarz entlohnen. Er sei in der Taxiszene dafür bekannt, dass er in der Lage sei, Kilometerstände an Taxis zu manipulieren. Das habe er auch schon für andere Taxiunternehmer gegen Entgelt gemacht. Der Anzeigenerstatter habe mitbekommen, dass der Angezeigte sehr bemüht sei, seine Manipulationen möglichst gut zu verschleiern, damit ein Nachweis der durchgeführten Manipulationen kaum möglich sein soll. Die tatsächlichen Tankrechnungen der Taxis würden z.B. nicht verbucht. Vielmehr sei es so, dass der Angezeigte bei seiner Tankstelle seine Tankrechnungen quasi passend zu den manipulierten Kilometerleistungen bestelle. Er teile dem Tankstelleninhaber regelmäßig mit, wie viel Sprit ihm monatlich in Rechnung gestellt werden soll, damit die Kilometermanipulationen nicht auffallen. So sei gewährleistet, dass die erklärten Fahrleistungen mit der verbrauchten Spritmenge monatlich passen würden.
Auf Nachfrage teilte der Anzeigenerstatter mit, dass der Angezeigte seine Taxis – soweit wie ihm bekannt sei – auch an der Tankstelle in Sprudelbach Süd oder in Sprudelbach-Dettingen tanken lasse.
Auffälligkeit: Anonyme Anzeige während der BP ohne Nachweise, aber Hinweis auf nennenswertes Vermögen im Ausland aber wiederum ohne Nachweis
Die Taxis, die in dem Unternehmen genutzt werden, sind laut Angaben des Anzeigenerstatters alle nicht alt. Der Angezeigte bemühe sich, die Autos nicht allzu lange im Betriebsvermögen zu halten. Aufgrund der manipulierten Taxistände geht der Anzeigenerstatter davon aus, dass der Angezeigte seine Taxis privat veräußere. Eine Inzahlungnahme beim Vertragshändler scheide aus, da dabei die Gefahr bestehe, dass die Kilometermanipulation auffallen. Auf Inzahlungnahmeprämien werde dabei durchaus bewusst verzichtet. Auf die Nachfrage, wie diese Manipulation konkret nachgewiesen werden können, machte der Anzeigenerstatter keine Angaben. Er gab lediglich an, dass in Einzelfällen unter Umständen Reparaturrechnungen Hinweise geben könnten. Und zwar auch in Fällen, in denen die Reparatur eigentlich als Kulanz durch die Vertragswerkstätten erfolgen müssten.
Ihm seien Fälle bekannt, in denen die Kulanz unter Hinweis auf eine tatsächlich höhere Fahrleistung des Fahrzeugs durch die Vertragshändler abgewiesen worden sei. Ein konkreter Fall bei dem Angezeigten sei ihm aber nicht bekannt. Der Angezeigte soll nur zwei Drittel seiner tatsächlichen Betriebseinnahmen offiziell erklären. Er verfüge zudem in der Türkei über nennenswertes Vermögen. Da der Angezeigte auch anderen Unternehmern bei Manipulation helfe, seien seine Manipulationen kein Geheimnis in der Taxibranche.“
Auffälligkeiten bei der Aufnahme der anonymen Anzeige während der BP durch den die Anzeige Aufnehmenden:
Auffallend: Die Identität des Anzeigenden wird nicht versucht zu ermitteln. Eine genaue Angabe, wann dieses Telefonat stattgefunden haben soll, wird nicht erfasst, ebenso wenig die Dauer des Telefonats. Es werden keine Fragen gestellt, woher der Anzeigenerstatter sein Wissen haben will. Es wird keine Frage gestellt, wie man den Anzeigenerstatter erreichen können, falls Rückfragen bestünden. Der Anzeigenerstatter wird nicht gebeten, persönlich vorbeizukommen um seine Aussage zu unterschreiben. Immerhin scheint er ein wichtiger Zeuge zu sein und die Bestrafung des angezeigten scheint ihm ja wichtig zu sein. Es wird nicht einmal der Versuch unternommen, den Anzeigenden zur Enttarnung.
Keine (kritischen) Rückfragen an den Anzeigeerstatter bei der Aufnahme der anonymen Anzeige während der BP durch den die Anzeige aufnehmenden:
Unklar ist, woher der Anzeigenerstatter seine Detailkenntnisse hat. Auffallend ist weiter, dass zahlreiche Andeutungen gemacht werden, wenn es aber konkret wird, weiß der Anzeigende dann angeblich doch nichts. So hat er nur pauschal Kenntnisse über angebliche Kilometer-Manipulationen das angezeigten, kann jedoch keinen Einzelfall konkret benennen. Warum den Vertragshändlern bei der Rücknahme nur die Manipulationen auffallen sollen, erschließt sich zudem nicht. Dies würde doch bedeuten, dass die Tatumstände zunächst normal laufen und nur vor dem Verkauf der Fahrzeuge zurückgedreht werden. Andernfalls müssten doch den Vertragshändlern schon bei Inspektionen und Reparaturen die rückwärtslaufenden Kilometer auffallen. Rückfragen oder Zwischenfragen scheint der aufnehmende nicht gehabt zu haben.
Auffallender zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Beginn der BP und der anonymen Anzeige während der BP:
Auffallend ist weiter der zeitliche Zusammenhang zu dem Beginn der BP: Kurz nach dem die BP die steuerlichen Unterlagen erhalten hat und den Sachverhalt durchgearbeitet hat, schneit quasi zufällig diese Anzeige mit diesen Detailinformationen hier herein. Wirklich Zufall? Denn dass ausgerechnet während der BP zwei Monate nach deren Beginn und rund zwei Monate nach der Einleitung des Strafverfahrens durch den Betriebsprüfer wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung just diese Anzeige hereinflattert von einem Anonymus ist jedenfalls aus Sicht der BP möglicherweise auch nur ein glücklicher Zufall, vielleicht aber auch eine Anzeige von dem Prüfer lanciert, um seine bisherige Einleitung zu rechtfertigen und weitere Richtungen für weitere Ermittlungen hierdurch den vermeintlichen Anonymus vorgegeben zu erhalten, denen er nunmehr pflichtgemäß nachgehen muss.
Keine Rückfrage nach Telefonnummer oder Kontaktmöglichkeiten bei der anonymen Anzeige während der BP:
Interessanterweise ist natürlich auch das Telefon mit seiner Telefonnummer nicht an den aufnehmenden übertragen worden. Da hat offenbar der Anrufer schon darauf geachtet, dass seine Telefonnummer nicht übermittelt wird.
Auffällig: Kein Verdachtsprüfungsvermerk hinsichtlich der Plausibilität der Aussagen des Anzeigenden bei der anonymen Anzeige während der BP:
Völlig unverständlich ist, woher dieser Anonymus auch in seiner Kenntnis aus der Taxibranche hat. Eine Plausibilitätsprüfung der Aussagen des Anzeigenden während der anonymen Anzeige während der BP findet nicht statt. Es wird nicht erkennbar geprüft, ob es sich hier um einen fähig oder um einen bösartigen Mitbewerber oder einfach nur eine üble Nachrede handelt. Man hinterfragt gar nicht den, der mit dem Schlamm wirft, sondern nimmt das alles für bare Münze. Weil man denjenigen kennt, der die anonyme Anzeige während der BP abgesetzt hat?
Auffälligkeit: Unplausibilitäten werden in der anonymen Anzeige während der BP nicht weiter untersucht oder für jedenfalls nicht seine Ablage der anonymen Anzeige als querulatorische üble Nachrede
Und dass in der Taxibranche in Sprudelbach nun bekannt wäre, welcher Prüfer nun angeblich alle Taxis prüft, kann vielleicht noch irgendwie tatsächlich sein, wenn man annimmt, dass alle Taxifahrer bzw. Taxiunternehmer den Prüfer kennen und über diesen sprechen. Allerdings hat dieser Anrufer gegenüber dem aufnehmenden Anzeigenaufnehmenden gesagt, dass er, der die Anzeige aufnehmende in Sprudelbach bekannt sei, dass er die ganzen Taxiuntersuchungen begleitet habe. Und hat der Steuerfahnder ganz sicher keine Taxiuntersuchungen begleitet. Bestenfalls könnte vielleicht der Betriebsprüfer bekannt sein, wenn er alle Prüfungen bei den ganzen Taxiunternehmen durchgeführt hat. Die Aufnahme durch den Fahnder ist insoweit jedenfalls bemerkenswert falsch.
Auffälligkeit: Woher hat der Anzeigende seine scheinbaren Insiderkenntnisse bei der anonymen Anzeige während der BP?
Überraschend ist auch, woher der Anzeigeerstatter gleichzeitig Insiderkenntnis aus der Buchführung des Steuerpflichtigen haben will. Nach den bisherigen Schilderungen muss er also sich in Taxi- Branche auskennen, müsste danach also eigentlich mehr als Taxifahrer sein, sondern eigentlich Taxiunternehmer und bei gemeinsamen Treffen oder aus anderen Quellen eben wissen, dass ein bestimmter Prüfer vom Finanzamt aus Sprudelbach alle Taxiunternehmer prüft. Ob dies tatsächlich Gesprächsthema unter allen Taxiunternehmern ist, ist vielleicht nicht ganz so klar auch nicht ganz so plausibel. Kann aber möglich sein. Wenn wir aber hier dann einen Taxiunternehmer haben, der hier aus Informationen von anderen Taxiunternehmern nun darüber informiert wird, dass unser Betriebsprüfer alle Taxiunternehmer prüft und dort alle Prüfungen „begleitet,“ so ist jedenfalls das „Begleiten“ eine merkwürdige Formulierung, die man wohl nicht unbedingt einen Taxiunternehmer zuordnen würde. Der würde vielleicht eher formulieren, dass dieser Prüfer alle Unternehmer dieser Branche prüft und fertigmacht o. ä.
Wie dem auch sei: Dieser fremde gedachte Taxiunternehmer sollte also nun Detailkenntnisse aus der Buchführung das angezeigten Taxiunternehmers haben. Wie geht das? War er früher bei ihm angestellt? Hat er sich erst vor kurzem selbstständig gemacht?
Auffälligkeit: Der Anzeigeerstatter der anonymen Anzeige während der BP hat so viele Insiderkenntnisse, dass er offenbar Mitarbeiter oder nachher vertrauter des angezeigten Unternehmers sein muss – hinterfragt wird hier aber nichts
Auch die Veräußerungen der Taxis des Angezeigten an Privatkunden setzt interne Kenntnisse aus der Buchführung das angezeigten voraus. Wenn sich der Angezeigte aber bemühe, wie der Anzeigende formuliert, die Taxis nur kurzfristig im Betrieb zu halten, müsste er die PKWs noch relativ neu verkaufen. Details dazu berichtet der Anzeigende nicht. Seine Behauptungen sind allerdings nicht sonderlich plausibel, da der Verkauf eines Taxis nach kurzer Zeit, also ein relativ neues Modell mit nur kurzer zeitlicher Nutzung im Taxibetrieb und dann angeblich zurückgetreten manipulierten Kilometern, mit einem geringen Kilometerstand ist jedenfalls auffallend. Denn warum sollte ein Taxiunternehmer ein Taxi, das relativ neu ist und wenig Kilometer hat, verkaufen?
Normalerweise werden die Taxen doch täglich viel gefahren und haben damit einen hohen Kilometer bestand, müssten also nach kürzester Zeit überproportional viele Kilometer haben. Während also im Normalbereich ein privater Fahrer vielleicht zwischen 5-15.000 km pro Jahr fährt, könnte hier das Taxi je nach Schichtsystem bei einem ein Schichtsystem vielleicht 50-60.000 km, bei einem zwei Schichtsystem vielleicht 90-100.000 km pro Jahr gefahren sein.
Wenn nun ein sehr junges Taxi vielleicht ein Jahr alt mit nur 20.000 km verkauft wird, sieht das eher wie ein Privatwagen aus, weniger wie ein Taxi. Details kann aber der Anzeigende nicht nennen. Käufer kann er ebenfalls nicht nennen. Beispiele benennt er ebenfalls nicht. Also nur eine üble Nachrede oder mehr? Ist das ein Beitrag aus der Gerüchteküche, wenn keine Fakten kommen? Ist das das Lied der EAV: Lass sie reden…?
Auffälligkeit: Ermittlungsvorschläge des anonymen Anzeigeerstatters während der BP
Und wie kam der Anzeigeerstatter auf die Idee, dass man die Manipulationen anhand von Reparaturrechnungen überprüfen könne? Dies würde voraussetzen, dass die Kilometerbestände bei den Reparaturrechnungen zutreffend angegeben werden und in einer zeitlich späteren Rechnung dann ein aufgrund einer Manipulation tieferer Kilometerstand stünde als in der Rechnung zuvor, was dann das Rückwärtsdrehen des Tachostandes belegen würde. Allerdings hatte der anzeigende zwar vorausgesagt, dass ihm bekannt sei, dass der Angezeigte die Manipulationen gut verschleiern wurde, sodass sie nicht zu entdecken wäre. Später berichtete davon, dass durch die Angaben auf Reparaturrechnungen diese Manipulationen dann doch vielleicht relativ leicht zu enttarnen wären.
Fazit?
Ein Sammelsurium wilder Spekulationen und übler Nachreden?
Anonyme Anzeige während die BP als Leitfaden für den Prüfer?
Oder ein Leitfaden für den Prüfer, der damit eine weitere Rechtfertigung für seine Spekulationen und späteren Prüfungsschritte und späteren mehr Ergebnisse gerne zur Kenntnis nimmt und darauf dann später seine weiteren Prüfungen und Schätzungen stützt?
Oder pflichtgemäßes Abprüfen der Anhaltspunkte in der anonymen Anzeige während der BP?
Beurteilen Sie selbst ob hier nur der Prüfer in Betracht, der einerseits weiß, dass er andere Taxibetrieb zuvor geprüft hat, andererseits Erfahrungen aus anderen Verfahren in der Taxibranche hat und Detailkenntnisse aus der Buchführung des Angezeigten aus dem Beginn seiner Prüfung hat oder ob es sich um einen Mitbewerber handelt, der hier seinem Konkurrenten durch eine üble Nachrede eine reinwürgen möchte. Oder haben Sie eine andere Idee, wer der Anzeigende sein könnte? Hat er sich aus seiner Sicht irgendwo verraten? Ist die Adressierung an die zuständige Steuerfahndung Dienststelle nicht auch ein Indiz?
Verräterische Schätzung durch den Anzeigenden in der anonymen Anzeige während der BP?
Verräterisch ist auch die Schätzung, dass der Angezeigte nur zwei Drittel seiner Betriebseinnahmen erklärt haben soll. Woher soll das ein Außenstehender wissen? Dies kann doch nur jemand aussagen, der die gesamte Buchführungsunterlagen gesehen hat und danach eine Schätzung abgibt, was fehlen könnte.
Woher sollte ein Mitbewerber erahnen oder wissen, dass der Angezeigte ein Drittel seiner Betriebseinnahmen verschweigt?
Auch bleibt unklar, woher der Anzeigenerstatter wissen will, dass der angezeigte angeblich eigene Taxi-Kilometer-manipulationen vornimmt und auch bei anderen Taxiunternehmen vornimmt und dennoch keinen Einzelfall benennen kann? Es klingt einerseits nach übler Nachrede, andererseits nach dem Wunsch-Prüfungskonzepten des Prüfers.
Auffälligkeit: Kenntnisse des Anzeigeerstatters über das Tankverhalten des Angezeigten: Fährt er ihm nach oder erkennt er bloß die Buchführung? Ist das ein gefeuerte Buchhalter des angezeigten Unternehmers? Oder ist das der Betriebsprüfer?
Woher weiß der Anzeigenerstatter, wo der Angezeigte tankt und dass er sich Sammelrechnungen erstellen lässt? Da muss er doch in die Buchführung gesehen haben oder bei der Tankstelle mit zugegen gewesen sein, als der Angezeigte sich die Sammelrechnungen erstellen ließ. Aber ist das etwas, was man im größeren Kreis mit mehreren Personen bespricht, sodass dies viel mitbekommen? Ist das wirklich so? Oder würde man dies mit dem Tankstellenpächter nicht einmal besprechen und danach immer wieder die entsprechenden Sammel-Tankrechnungen von diesem erhalten, entweder per Post oder per E-Mail oder dort abholen? Wie kann da ein fremder Dritter, der gegebenenfalls zu völlig zugegen wäre, hier erkennen was übergeben oder übersandt wird?
Wer war also der angebliche Anonymus, der die angeblich anonyme Anzeige während der BP erstattete?
Diese Detailkenntnisse könnte doch nur ein Buchhalter aus dem Betrieb haben oder die Buchführungsangestellte bei dem Steuerberater oder eben der Betriebsprüfer, der seit zwei Monaten an dieser Akte und den Buchführungsunterlagen sitzt.
Wer also war der Anonymus, der den angezeigten anzeigte? Finden Sie es heraus?
Völlig unverständlich ist die Aussage, der Anzeigende habe sich mit dem die Anzeige aufnehmenden verbinden lassen, weil in der Taxibranche bekannt sei, dass der Unterzeichner mehrere Betriebsprüfungen im Taxigewerbe in Sprudelbach „begleitet“ habe. Der die Anzeige aufnehmende ist allerdings nicht der Prüfer, sondern ein Mitarbeiter der Steuerfahndung. Diese hat weder Prüfungen in der Taxibranche durchgeführt, noch „begleitet“, noch wäre dies in Sprudelbach bekannt.
Danach folgende Ermittlungen des Fahnders, werden der Angezeigte ist
Auf der nächsten Seite in der Akte findet sich dann Bearbeiter -Vermerk des die Anzeige Aufnehmenden, der dann recherchiert, wer der Angezeigte ist und dann dessen Namen und Anschrift feststellt, festhält, wo er steuerlich unter welcher Steuernummer geführt wird und weiter feststellt, dass bei dem Steuerpflichtigen gerade zufälligerweise eine Betriebsprüfung stattfindet und wer bei der Prüfung der Prüfer ist.
Kreislauf mit der anonymen Anzeige zurück zum Anzeigenden?
Hat jeder Prüfer beim Steuerfahnder angerufen und vielleicht ohne sich zu erkennen gegeben hier eine anonyme Anzeige abgesetzt, die er dann erwartungsgemäß einige Wochen später mit den Vorermittlungen des Fahnders zugesandt erhielt? Ist das ein vielleicht nicht ganz unüblicher Kreislauf um weitere Prüfungsansätze zu haben?
Ergebnis einer BP: Eigentlich nichts gefunden aber anonyme Anzeige während der BP?
Haben Sie nicht auch schon erlebt, dass bei einem Ihrer Mandanten eigentlich nichts oder nicht viel gefunden wird, aber die Fremdanzeige dann doch so schwer wiegen, auch wenn sie anonym sind?
Welchen Beweiswert hat eine solche anonyme Anzeige?
Welchen Beweiswert hat eine solche anonyme Anzeige? Steuerlich wie steuerstrafrechtlich?
Ermittlungsfehler bei der Ermittlung des Anonymus? Rechtsfolgen aus der unterlassenen Ermittlung wer der anonyme Anzeigende während der BP ist? Verstoß gegen § 88 Abs. 1 AO?
Und hatte nicht das Finanzamt eine Ermittlungspflicht nach § 88 Abs. 1 AO zu ermitteln, wer diese anonyme Anzeige während der BP erstattete, damit der Angezeigte sich gegebenenfalls wehren kann – wegen übler Nachrede oder auch erläutern kann, welche Motivation der Anzeigende vielleicht hat, um den Inhalt und das Gewicht der Anzeige vielleicht zu relativieren oder zu entkräften? Was folgt aus den Pflichtversäumnissen des die Anzeige Aufnehmenden, dass er offensichtlich nicht alles versuchte, die Identität des Anonymus zu ermitteln?
Verwertungsverbote aus fragwürdigen anonymen Anzeigen während BP?
Sind solche anonymen Anzeigen verwertbar? Gerade wenn der Verdacht besteht, dass der Betriebsprüfer diese selbst lanciert hat, um „Futter“ und Anlass für seinen weiteren Prüfungsschritte zu haben?
Ähnliche Probleme bei anonymen Anzeigen während der BP?
Hier hilft Rechtsanwalt Dr. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist der Spezialist im streitigen Steuerrecht, Steuerstrafrecht, bei Betriebsprüfung und Steuerfahndung. Der Steueranwalt für streitige Steuerrecht, Einspruchsverfahren, Klageverfahren, Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionen vor dem BFH bis hin zur Verfassungsbeschwerde. Auch bei Einleitung eines Steuerstrafverfahrens, Strafbefehl, Haftbefehl, Durchsuchungsbeschluss, Einziehung, Vermögensarrest: Rechtsanwalt Dr. Jörg Burkhard, der Spezialist rund um die Betriebsprüfung: 0611 – 890 910 oder 069 – 870 05 10.