Durchsuchung – Hilfe! Was tun? Ein kleiner Notfallratgeber
Was tun, wenn die Steuerfahndung klingelt?
Es macht Sinn, diesen Fall einmal durchzudenken und einen Notfallplan mit den wichtigsten Mitarbeitern zu besprechen.
Grundsätzlich gilt:
- zur Sache schweigen (auch wenn es noch so drängt, sich zur Sache zu äußern: es hilft nichts und es werden im Zweifel hierüber nur Notizen oder förmliche Vernehmungen gemacht)
- Anwalt/Verteidiger anrufen (darf nicht untersagt werden, auch nicht etwa für die erste halbe Stunde oder ähnliches)
- Maßnahmen nicht behindern
- keine Beleidigungen/Tätlichkeiten gegen die Beamten
- keine Unterlagen noch schnell verschwinden lassen/verbrennen/essen/ runterspülen
- Tresore aufschließen, da sie andernfalls versiegelt und später aufgebohrt werden
- zur Beschleunigung ggf. Unterlagen herausgeben und die Standorte der gesuchten und sowieso zu findenden Steuerunterlagen zeigen
- Durchsuchungsbeschluss sich aushändigen lassen
- Beschlagnahmeverzeichnis nach § 107 StPO (möglichst genau und detailliert) sich am Ende aushändigen lassen
- keine Unterlagen freiwillig herausgeben
- wichtige Mitarbeiter (Empfang, Prokuristen) über Verhaltensregeln informieren: Schweigen zur Sache, bis klar ist, ob wer wirklich Zeuge oder Beschuldigter ist – die Bezeichnungen der Steufa könnten falsch sein – also im Zweifel hat jeder das Recht einen Anwalt seiner Wahl hierzu zu befragen
- Protokoll von allen Mitarbeitern über die Beobachtungen anfertigen lassen, Steufa nicht unbeobachtet durchsuchen lassen, sondern möglichst einen Mitarbeiter pro Fahnder abstellen und diesen beobachten – nicht behindern
Wenn es Anlass gibt, mit einem Fahndungsbesuch zu rechnen, ist es Zeit mit dem Fachmann einen Besprechungstermin zu vereinbaren, etwa wenn ein Mitarbeiter oder über Details informierter Geschäftsfreund verärgert geht, die Ehefrau oder die Geliebte geht oder gegangen wird usw.. Dann ist zu überlegen, ob eine Selbstanzeige sinnvoll ist, um sich den Rücken auch vor etwaigen Erpressbarkeiten frei zu halten.
Probleme mit dem Finanzamt? Probleme mit der Verwerfung der Buchführung oder hohe Schätzungsbescheide vom Finanzamt erhalten? Dann fragen Sie den Abwehrspezialisten Dr. Jörg Burkhard um Rat. Er ist der Fachmann für streitigen Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Zollfahndung, FKS. Rechtsanwalt Dr. Jörg Burkhard ist der Spezialist für alle Prüfung- und Schätzungsmethoden, Kasse, Kassennachschau, Selbstanzeige, Tax Compliance. 0611 – 890910 oder 069 – 87005100.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!